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Blaulichtreport für Steißlingen-Schoren, 19.11.2024: (Steißlingen-Schoren, Lkr. Konstanz) Unbekannter schleicht sich in Wohnhaus und entwendet Bargeld - Polizei bittet um Hinweise (16.11.2024)

Diebstahl in Steißlingen-Schoren aktuell: Was ist heute passiert? Das Polizeipräsidium Konstanz informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl (Foto) Suche
Aktuelle Polizeimeldung: Diebstahl Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

(Steißlingen-Schoren, Lkr. Konstanz) Unbekannter schleicht sich in Wohnhaus und entwendet Bargeld - Polizei bittet um Hinweise (16.11.2024)

Steißlingen-Schoren (ots) -

Am Samstagmittag hat sich ein Dieb in ein Wohnhaus beim "Uhu-Stüble" geschlichen und dort Bargeld entwendet. Im Zeitraum zwischen 13.15 Uhr und 14.30 Uhr verschaffte sich der Unbekannte über eine Hintertür unbefugt Zutritt zu den Innenräumen des Gebäudes. In einem Büroraum erbeutete er aus einer Schublade Bargeld.

Zeugen, die im fraglichen Zeitraum oder auch davor Verdächtiges in der Schorenstraße beobachtet haben werden gebeten, sich unter der Tel. 07738 97014 beim Polizeiposten Steißlingen zu melden.

Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 13:46 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Konstanz

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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