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241119 - 1122 Frankfurt - Innenstadt: Notwendigkeit der Videoschutzanlage erneut unter Beweis gestellt - Zeugenaufruf
Frankfurt (ots) -
(yi) In der Nacht von Montag (18. November 2024) auf Dienstag (19. November 2024) nahmen Polizeibeamte einen 36-Jährigen fest, welcher zuvor einem 24-Jährigen das Mobiltelefon stahl. Die Polizei sucht nach Zeugen.
Gegen 01:45 Uhr sprach der bislang unbekannte Tatverdächtige den Geschädigten auf der Konstablerwache an und verwickelte diesen in ein Gespräch. Im Zuge des Gespräches kam der 36-Jährige hinzu und tanzte den 24-Jährigen an. Während des Ablenkungsmanövers entwendete er dem Geschädigten dessen Mobiltelefon. Das Diebesduo entfernte sich anschließend in Richtung Kurt-Schumacher-Straße. Der Geschädigte bemerkte das Fehlen seines Telefons und erstattete Anzeige bei der Polizei. Durch Zuhilfenahme der Videoschutzanlage reproduzierten die Beamten den Tathergang und stellten den aktuellen Aufenthaltsort des Tatverdächtigen sicher. Den 36-Jährigen nahm eine Zivilstreife im Bahnhofsviertel in der Moselstraße gegen 03:00 Uhr fest. Diesen brachten die Beamten in die Haftzellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit dem Ziel der richterlichen Vorführung.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat bzw. zum Unbekannten geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei unter der 069 / 755 10100 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 13:03 Uhr durch das Polizeipräsidium Frankfurt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Frankfurt am Main
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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