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Strom- und Energiesteuer: Antrag auf Rückzahlung für 2023 noch bis Jahresende möglich / Anträge online beim Zoll stellen - Steuerentlastung für viele Unternehmen, Landwirte und Privatpersonen möglich
Münster (ots) -
Anträge zur Strom- und Energiesteuerentlastung für das Jahr 2023 können nur noch bis Ende des aktuellen Kalenderjahres beim Zoll gestellt werden. Wichtig ist der rechtzeitige Eingang des Antrags. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Energie und Strom sind teuer. Besonders betroffen sind davon neben Privathaushalten Unternehmen, die für die Produktion sehr viel Energie verbrauchen, wie z. B. Bäckereien, die chemische Industrie oder Metall verarbeitendes Gewerbe. Auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft schlagen hohe Energiekosten zu Buche, z. B. in Gärtnereien oder in der Tiermast.
"Viele Unternehmen, Landwirte, aber auch Privatleute mit einer KWK- oder Photovoltaik-Anlage, können von den Entlastungsmöglichkeiten, die das Energie- bzw. das Stromsteuergesetz vorsehen, profitieren", verrät Wilma Kraft, Fachgebietsleiterin für Steuerentlastungen beim Hauptzollamt Münster. "Im vergangenen Jahr haben wir im Bezirk des Hauptzollamts Münster mehr als 33 Millionen Euro allein an Stromsteuer an Produzierende Unternehmen sowie Land- und Forstwirte zurückgezahlt."
Erforderlich für die Entlastung ist ein entsprechender Antrag, der für das Jahr 2023 noch bis Ende dieses Jahres beim Hauptzollamt des eigenen Bezirks gestellt werden kann. "Wichtig ist der rechtzeitige Eingang. In den vergangenen Jahren haben uns viele Anträge zu spät erreicht. Wir haben da keinen Ermessensspielraum, sondern müssen die Anträge ablehnen", bedauert Kraft.
Hilfreich ist das Zollportal unter www.zoll-portal.de. Hier können die meisten Entlastungsanträge online gestellt werden. Antragstellende werden übersichtlich durch den Antrag geführt und wissen direkt, dass ihr Antrag eingegangen ist. Die Daten können im Folgejahr einfach übernommen werden. Privatperson benötigen ein ELSTER-Zertifikat, eine BundID oder einen Online-Ausweis. Unternehmen können alle Dienstleistungen des Portals mit einem Unternehmens-ELSTER-Zertifikat nutzen. Ein Bescheid kann digital oder auf dem Postweg erfolgen, wird aber in den meisten Fällen nur erstellt, wenn eine andere als die beantragte Summe ausgezahlt wird.
Zusatzinformationen
Der Zoll ist bundesweit für die Erhebung und Entlastung einer Vielzahl von Steuern zuständig, darunter z. B. die Strom- bzw. Energiesteuer, aber auch die Tabak-, Alkohol- oder Kfz-Steuer. Im vergangenen Jahr nahm der Zoll bundesweit 150 Milliarden Euro an Steuern für den Bundeshaushalt ein. Auf das Hauptzollamt Münster entfielen davon knapp 2,2 Milliarden Euro.
Auch etliche Steuerentlastungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Zolls. Informationen zu den Entlastungsmöglichkeiten und den dafür erforderlichen Voraussetzungen finden sich auf www.zoll.de.
Diese Meldung wurde am 19.11.2024, 09:03 Uhr durch das Hauptzollamt Münster übermittelt.
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