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Erneute Anordnung der strategischen Fahndung zur Bekämpfung von Taschendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl und Messerkriminalität
Bonn (ots) -
Polizeipräsident Frank Hoever hat erneut die sogenannte strategische Fahndung angeordnet. "Wir wollen damit vertiefte Erkenntnisse zu den sich im Bonner Stadtgebiet agierenden Tätergruppierungen erlangen, um diese besser bekämpfen zu können. Mit Personen- und Fahrzeugkontrollen werden wir so ganz sicher Straftaten verhindern, potentielle Täter abschrecken und auch Täterstrukturen aufhellen. Besonders wichtig ist mir dabei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum verstärkt präsent zu sein", kündigt Polizeipräsident Frank Hoever an. Vom 19.11.2024 an stehen dabei ausgewählte Stadtteile im besonderen Fokus der Einsatzkräfte. Gleichzeitig sind an Hauptverkehrsstraßen Kontrollen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls vorgesehen. Die zeitlich und örtlich beschränkte Maßnahme gilt zunächst für 28 Tage. Zuletzt war sie im vergangenen Winter angeordnet worden.
Die strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.
Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei werden nach wie vor viele Taschendiebstähle verzeichnet. Im laufenden Jahr liegen die Fallzahlen rund 25 % über dem Schnitt der letzten fünf Jahre. Örtliche Schwerpunkte befinden sich insbesondere in der Bonner und Bad Godesberger Innenstadt. Die in den kommenden Wochen dort stattfindenden Weihnachtsmärkte bieten durch regen Publikumsverkehr in Verbindung mit der dunklen Jahreszeit viele Tatgelegenheiten für Taschendiebe.
Obwohl die Fallzahlen im Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl gegenüber dem Vorjahr geringfügig rückläufig sind, ist bei der Betrachtung der jährlichen Entwicklung der Fallzahlen in den Monaten Oktober bis Dezember stets ein Anstieg feststellbar, wobei die höchsten Fallzahlen regelmäßig im Dezember erreicht werden. Auch in diesem Jahr ist seit September eine monatlich steigende Tendenz der Wohnungseinbrüche erkennbar.
Eine Sonderauswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen ergab, dass es im Jahr 2023 landesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung von Messern gab. Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei sind die Fallzahlen auf einem hohen Niveau. Zwar sind die erfassten Straftaten mit Messern in 2024 im Vergleich zum vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, dennoch sind es gerade diese Taten, die maßgeblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger haben.
Polizeipräsident Frank Hoever zeigt klare Kante gegen Messerkriminalität: "Wir wollen keine Messer im öffentlichen Raum. Die Gefahren, die mit solchen Taten einhergehen sind hoch und meist nicht kalkulierbar. Die Bevölkerung in unserem Verantwortungsbereich erwartet zurecht von mir als Behördenleiter, alle polizeirechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen, um das Phänomen einzudämmen". Zur Bekämpfung der Messerkriminalität sollen Anhalte- und Sichtkontrollen, insbesondere in den Innenstadtbereichen und in Tannenbusch, durchgeführt werden.
Diese Meldung wurde am 18.11.2024, 13:30 Uhr durch die Polizei Bonn übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Lesen Sie hier auch mit welchen neuen Bußgeldern Raser und Verkehrssünder 2021 rechnen müssen. Außerdem erfahren Sie von uns interessante Details zur Diskussion um ein Tempolimit für weniger Unfalltote in Deutschland.
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