Erstellt von - Uhr

Polizei News für Wiesbaden, 18.11.2024: Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern // Hessische Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen 84 Beschuldigte, durchsuchen 85 Wohnungen und Häuser und stellen 623 Speichermedien sicher

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Wiesbaden aktuell: Was ist heute passiert? Der Hessisches Landeskriminalamt informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

Rauschgift für das Presseportal (Foto) Suche
Rauschgift für das Presseportal Bild: Adobe Stock / SecondSide

Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern // Hessische Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen 84 Beschuldigte, durchsuchen 85 Wohnungen und Häuser und stellen 623 Speichermedien sicher

Wiesbaden (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes

Kinder zählen zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft - sie benötigen besonderen Schutz. Die hessische Polizei ist daher im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften einmal mehr gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen vorgegangen: Ermittlerinnen und Ermittler haben im Rahmen einer konzertierten Aktion zwischen Montag und Freitag, 11. und 15. November, 85 Wohnungen, Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht. Das Hessische Landeskriminalamt koordinierte den Einsatz.

Den 84 Beschuldigten werden überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie oder sexueller Missbrauch von unter 18-Jährigen zur Last gelegt. In zwei Fällen steht der Verdacht der Vergewaltigung im Raum, in einem Fall der Vorwurf der sexuellen Nötigung.

23 der Beschuldigten mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die Durchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten - 83 Männer und eine Frau - im Alter von 14 bis 74 Jahren untereinander nicht im Austausch.

Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Marburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg und Wetterau.

Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 627 deliktsspezifische Gegenstände - darunter sind Speichermedien aller Art zu verstehen - sichergestellt. Diese werden im nächsten Schritt nun ausgewertet.Die Einsatzkräfte stellten zudem bei drei Beschuldigten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und bei drei Beschuldigten Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Waffen (darunter Butterfly-Messer, Faustmesser und Gaspistole) und Drogen wurden sichergestellt, bei ei-nem der Beschuldigten rund ein Kilogramm Amphetamin, Ecstasy, LSD und Haschisch. Ebenfalls kam es während einer Maßnahme zu einem Widerstand gegen Polizeibeamte, sodass gegen eine nichtbeschuldigte Person das Distanzelektroimpulsgerät eingesetzt werden musste.

Eigenmächtige Ermittlungen schaden

Immer wieder erhält die Polizei Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern, die sich im Internet selbstständig auf die Suche nach kinderpornografischem Material begeben haben. Auch kommt es vor, dass sich erwachsene Privatpersonen im Netz als Kind ausgeben, um Treffen mit mutmaßlichen Sexualstraftätern zu verabreden. Kurz vor dem Treffen wird die Polizei dann informiert und aufgefordert, zum Treffen zu kommen und vor Ort den mutmaßlichen Straftäter festzunehmen. Beide Vorgehensweisen sind nicht im Sinne der Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur die Strafverfolgungsbehörden haben die gesetzlichen Befugnisse in diesem Deliktsfeld Beweise zu sammeln und zu sichern. Alle anderen können sich durch diese eigenmächtigen Ermittlungen strafbar machen. Selbstjustiz kann zudem die Polizeiarbeit erschweren und den Ermittlungserfolg gefährden, etwa, indem mutmaßliche Beschuldigte aufmerksam gemacht werden, Beweismittel vernichten und in der Folge nicht mehr ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können.

Wenngleich die persönliche Betroffenheit - gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten - sehr hoch ist, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auf die Arbeit der hierfür durch den Rechtsstaat vorgesehenen Sicherheitsbehörden vertrauen. Betroffene und Zeugen sollten sich mit Hinweisen direkt an die örtlich zuständige Polizei wenden. Ihr, und nicht Privatperso-nen, obliegt die Verfolgung von Straftaten. Ungeachtet dessen ist die Polizei auf die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und nimmt jederzeit Hinweise entgegen.

Hintergrund FOKUS

Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie ist ein Schwerpunkt der hessischen Polizei. Die Einheit "FOKUS" (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern), die im Oktober 2020 unter anderem aufgrund stetig steigender Fallzahlen, zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO) ihre Arbeit aufgenommen hat, ist seit Februar 2024 fester Bestandteil der Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen zu bündeln und zu intensiveren, verfolgt die hessische Polizei mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter knapp 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für die Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch eingerichtet.

Diese Meldung wurde am 18.11.2024, 11:01 Uhr durch den Hessisches Landeskriminalamt übermittelt.

Lesen Sie auch:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Wiesbaden verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Wiesbaden

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zu Rauschgiftdelikten im Kreis Wiesbaden

Im Kreis Wiesbaden wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) vom Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2022 insgesamt 842 Rauschgiftdelikte erfasst. In 1% der Fälle blieb es bei einer versuchten Straftat. Die Aufklärungsquote lag bei 99%. Unter den insgesamt 787 Tatverdächtigen befanden sich 696 Männer und 91 Frauen. 37% der Personen sind Tatverdächtige nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 21167
21 bis 25171
25 bis 30139
30 bis 40186
40 bis 5085
50 bis 6027
über 6012

2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik im Kreis Wiesbaden insgesamt 1095 Rauschgiftdelikte, die Aufklärungsrate lag bei 96%.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Vergewaltigung und sexuelle Nötigung im Kreis Wiesbaden

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für 2022 im Kreis Wiesbaden insgesamt 48 Straftaten im Zusammenhang mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung. In 6% der Fälle blieb es bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote betrug 100%. Unter den insgesamt 51 Tatverdächtigen befanden sich 0 Frauen und 51 Männer, 51% der Personen sind nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2113
21 bis 258
25 bis 3011
30 bis 409
40 bis 502
50 bis 606
über 602

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 42 erfasste Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Kreis Wiesbaden bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 93%.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Wie Nötigung, Missbrauch und Vergewaltigung strafrechtlich unterschieden werden, lesen Sie in diesem Artikel. Wir haben für Sie außerdem zusammengefasst, wo Sie Beratungsangebote und Hilfe nach sexuellen Übergriffen finden.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.