Erstellt von - Uhr

Polizeimeldungen für Balve/Werdohl, 15.11.2024: Schwertransporte ohne Genehmigung: Drastischen Strafen zu erwarten

Verkehrsunfall in Balve/Werdohl aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Kreispolizeibehörde Märkischer.

Unfall für das Presseportal (Foto) Suche
Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

Schwertransporte ohne Genehmigung: Drastischen Strafen zu erwarten

Balve/Werdohl (ots) -

Polizeibeamte haben in den vergangenen Tagen zwei Schwertransporte kontrolliert und deren Weiterfahrt beendet. Seit mehreren Monaten legt die Polizei hier einen Schwerpunkt in der Verkehrsüberwachung. Zuletzt waren immer wieder Fahrzeuge aufgefallen, die ohne Genehmigung über die teils maroden Straßen im Kreisgebiet gefahren sind.

Am 4.11. fiel auf der B236 in Werdohl eine sog. "selbstfahrende Arbeitsmaschine" in Form eines Mobilkrans auf. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug in dem vor Ort festgestellten Zustand nicht hätte fahren dürfen. Eine vorgelegte Genehmigung war im Jahr 2021 bereits abgelaufen. Die Beamten fuhren mit dem Fahrzeug zu einer Waage, die schließlich eine Überladung von über 52% offenbarte. Statt der zulässigen 18 Tonnen, standen über 27 Tonnen zu Buche.

Am 12.11. kontrollierten die Beamten auf der B229 in Balve eine Fahrzeugkombination aus Zugmaschine und Tieflader, auf dem ein Bagger transportiert wurde. Auch hier wurde eine Überladung um über 11 % festgestellt. Statt mit 40 Tonnen, war das Gespannt mit über 45 Tonnen unterwegs. Eine Genehmigung lag nicht vor.

Die Fahrzeuge werden nach den Kontrollen an einen geeigneten Stellplatz gebracht, wo sie so lange stehenbleiben müssen, bis die erforderlichen Unterlagen für die Weiterfahrt vorliegen. Durch die Polizei werden in solchen Fällen Bußgeldanzeigen gegen Fahrer und Halter vorgelegt, die regelmäßig mehrere hundert Euro Bußgeld nach sich ziehen. Zudem wird in allen Fällen bei der zuständigen Bußgeldstelle die sog. "Vermögensabschöpfung" angeregt. Damit ist gemeint, dass der Unternehmer auch die durch die illegale Fahrt erwirtschafteten Gewinne durch z.B. Zeitersparnisse abtreten muss. Hierdurch kommt es regelmäßig zu zusätzlichen empfindlichen Zahlungen in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro. (dill)

Diese Meldung wurde am 15.11.2024, 14:13 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Märkischer übermittelt.

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.