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Polizeimeldungen für Münster, 15.11.2024: Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Logistikdienstleister und LKW-Fahrer im Münsterland / Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Logistikdienstleister und LKW-Fahrer im Münsterland / Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit

Münster (ots) -

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster hat am Dienstag im Rahmen einer Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Speditions-, Transport- und Logistikbranche geprüft. Mit den Teams der FKS-Standorte in Münster und Gronau überprüfte der Zoll münsterlandweit Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche. In 43 Fällen müssen die Zöllnerinnen und Zöllner die Sachverhalte weiter prüfen, z. B. durch die Auswertung von Geschäftsunterlagen oder den Abgleich mit der Datenbank der Deutschen Rentenversicherung, Rücksprachen mit der Bundesagentur für Arbeit oder den örtlichen Jobcentern um Leistungsmissbrauch auszuschließen. Neben den über 50 Einsatzkräften der Zollverwaltung haben sich an der Aktion auch Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sowie im Rahmen einer Standkontrolle Beamte des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) beteiligt.

116 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vom Münsteraner Zoll zu Beschäftigungs- und Personendaten befragt und geprüft sowie zusätzlich in neun Fällen Geschäftsunterlagen vorläufig gesichtet. In sieben Fällen gibt es Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn, in zehn Fällen wird weiter geprüft, ob Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden und in weiteren vier Fällen bestehen Anhaltspunkte, dass ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt wurden. In 22 Fällen wird die FKS Prüfungen fortsetzen, ob Sozialleistungsmissbrauch vorliegt.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion überprüfte der Zoll insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz - seit dem 01.01.2024 gilt in dieser Branche ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro je Zeitstunde - sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitsgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Diese Meldung wurde am 15.11.2024, 13:08 Uhr durch das Hauptzollamt Münster übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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