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Polizei News für Hamburg, 14.11.2024: 241114-2. Polizei nimmt Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte ins Visier - Bilanz der ProVida-Woche

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Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Gerhard Seybert

241114-2. Polizei nimmt Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte ins Visier - Bilanz der ProVida-Woche

Hamburg (ots) -

Zeiten: 06. bis 13.11.2024

Orte: Hamburger Stadtgebiet und Bundesautobahnen

ProVida-Besatzungen (Proof-Video-Data) der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) führten seit Mitte letzter Woche Verkehrskontrollen zur Bekämpfung und Verfolgung aggressiven Fahrverhaltens sowie von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen durch. Mehrere Kraftfahrzeugfahrende müssen unter anderem mit zum Teil mehrmonatigen Fahrverboten sowie Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) aufgrund erheblicher Geschwindigkeitsverstöße rechnen.

Aggressive Fahrweise, nicht angepasste Geschwindigkeit und das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr sind nach wie vor Hauptunfallursachen auf Hamburgs Straßen. Nicht selten führen Regelverstöße zu Verkehrsunfällen mit zum Teil erheblichen Verletzungen der Kraftfahrzeugfahrenden, aber auch unbeteiligten Menschen.

Mit den mit Mess- und Kamerasystemen ausgerüsteten zivilen Fahrzeugen wurden insgesamt 129 Fahrzeuge und 139 Insassinnen und Insassen angehalten und überprüft.

Im Einzelnen kam es dabei unter anderem zu folgenden Verstößen:

  • 107 x überhöhte Geschwindigkeit (davon 81 im Fahrverbotsbereich)
  • 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 2 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • 3 x Missachtung des Mindestabstands
  • 2 x verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons
  • 9 x Missachtung des Rotlichts
  • 12 x sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten

Außerdem stellten die Polizistinnen und Polizisten sieben Mängelmeldungen zum Beispiel wegen nicht mitgeführter Fahrzeugpapiere/Führerscheine oder technischer Mängel an den Kraftfahrzeugen aus.

Im Zuge der Kontrollen kam es beispielhaft zu folgenden Besonderheiten:

Gleich am ersten Tag fiel einer Videowagenbesatzung gegen 10:35 Uhr ein 32-Jähriger auf, der mit seinem 3er-BMW die Bundesstraße 75 (B 75) in Richtung Innenstadt mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 154 km/h statt der erlaubten 80 km/h befuhr. Den bereits im Vorhinein wegen Verkehrsdelikten auffällig gewordenen Mann erwarten ein Bußgeld in Höhe von 1.400 Euro, drei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte im FAER.

Ebenfalls auf der B 75 fiel einer ProVida-Besatzung am Freitagabend ein Citroen C3 auf, da dieser die Bundesstraße mit bis zu 126 km/h statt der zulässigen 80 km/h befuhr. Der Fahrer ignorierte die Anhaltesignale und flüchtete vor dem Zivilwagen mit bis zu 183 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Der Citroen konnte wenig später, geparkt zwischen Lkw auf dem Parkplatz einer Stillhorner Raststätte (Wilhelmsburg), festgestellt werden. Anschließende Ermittlungen führten die Beamtinnen und Beamten auf die Spur eines 24-Jährigen, der den Pkw gefahren sein soll. Weiterhin stellte sich heraus, dass das Auto offenbar nicht, wie vereinbart, pünktlich an die Vermietungsfirma zurückgegeben wurde und der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem entdeckten die Polizistinnen und Polizisten gestohlene Kennzeichen im Kofferraum des Citroen. Neben den Ordnungswidrigkeitenverfahren leiteten die Beamtinnen und Beamten daher entsprechende Strafverfahren ein.

Eine Videomessung am späten Montagabend überführte einen 24-Jährigen, wie dieser die Neue Elbbrücke stadtauswärts mit 141 km/h statt der zulässigen 50 km/h befuhr. Darüber hinaus stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass für den BMW kein Versicherungsschutz bestand. Da der Fahrer keine schlüssigen Angaben zur Herkunft des Autos machen konnte, wurde dieses nicht nur zwangsentstempelt, sondern auch zur Eigentumssicherung sichergestellt.

Vorgestern, um 22:18 Uhr, maßen Einsatzkräfte einen 41-jährigen Taxifahrer, der den Stellingentunnel (BAB 7) in Richtung Flughafen zunächst mit 151 km/h bei zulässigen 80 km/h befuhr und sein Fahrzeug hinter dem Autobahndreieck Nordwest auf 152 km/h beschleunigte. Den Berufskraftfahrer erwarten ein Bußgeld von 2.800 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie vier Punkte im FAER.

Unabhängig von den ProVida-Kontrollen fiel Zivilfahnderinnen und -fahndern des Polizeikommissariats 38 gestern Abend ein Mercedes auf, dessen Fahrer zunächst die August-Krogmann-Straße mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr und eine dortige Ampelkreuzung mutmaßlich vorsätzlich bei Rot passierte. Anschließend lenkte der Mann den Mercedes mit Geschwindigkeiten von über 150 km/h über den Berner Heerweg und überholte hierbei andere Fahrzeuge sowohl links als auch rechts. Im Bereich der Berner Brücke (Farmsen-Berne/Rahlstedt) gelang es den zivilen Einsatzkräften, den Pkw anzuhalten. Dessen Fahrer konnte im weiteren Verlauf als 19-Jähriger identifiziert werden, der sich damit noch in der Probezeit befindet. Gegen den jungen Mann wurde unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens als Alleinfahrer eingeleitet. Darüber hinaus beschlagnahmten die Polizistinnen und Polizisten den Führerschein des Mannes und stellten den Fahrzeugschlüssel sicher.

Für die Sicherheit auf Hamburgs Straßen wird die Polizei auch zukünftig gleichgelagerte Einsätze durchführen.

Zim.

Diese Meldung wurde am 14.11.2024, 10:50 Uhr durch die Polizei Hamburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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