Cyberkriminalität in Mainz aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.
Cybertrading-Betrug: Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, um unseriöse Anlageversprechen mit falscher Promi-Werbung zu erkennen
Mainz (ots) -
In regelmäßigen Abständen tauchen gefälschte Internetseiten auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu dubiosen Anlagegeschäften animieren sollen. Sie werben mit erfundenen Promi-Aussagen und versprechen hohe Gewinne, ohne dass konkrete Informationen zur Funktionsweise oder den Hintermännern angegeben werden. Häufig werden solche Seiten nach kurzer Zeit wieder gelöscht.
Ein bekanntes Beispiel ist die Fake-Anzeige, in der behauptet wird, die Deutsche Bundesbank habe Carolin Kebekus verklagt, nachdem sie in einer Fernsehsendung über eine gewinnbringende Krypto-Plattform gesprochen habe. Die Nutzer werden durch solche Anzeigen auf undurchsichtige Plattformen geleitet und aufgefordert, persönliche Daten preiszugeben.
Der Betrug beginnt oft mit einem kleinen Startkapital und einer professionell wirkenden Online-Präsenz. Sobald gutgläubige "Kunden" ihre Kontaktdaten auf den betrügerischen Seiten angeben, werden sie schnell von vermeintlichen Anlageberatern kontaktiert. Diese Berater und Beraterinnen wirken äußerst professionell und bauen über Tage und Wochen hinweg ein Vertrauensverhältnis auf. Sie locken am Telefon mit hohen Renditen, niedrigem Risiko und der Möglichkeit, mit kleinen Beträgen einzusteigen. Oft liegt die Anfangsinvestition zwischen 200 und 250 Euro.
Nach der ersten Investition können die "Kunden" die angebliche Kursentwicklung ihrer Geldanlage in einem gefälschten Trading-Konto (Depot) verfolgen. Ermutigt durch vermeintlich hohe Gewinne und die geschickte Überzeugungsarbeit der Betrüger, lassen sich viele "Kunden" zu immer höheren Investitionen verleiten. Die Geschädigten sollen Gelder auf reale Krypto-Börsen überweisen, häufig unterstützt durch den Broker, der Fernzugriff auf den Rechner der Verbraucher fordert. Über Software wie "AnyDesk" oder "TeamViewer" wird den Betrügern der Zugriff gewährt, sodass sie ohne weiteres Zutun der Betroffenen agieren können.
Besonders heimtückisch wird der Betrug, wenn die Betroffenen versuchen, ihr Geld auszahlen zu lassen. Dann fordern die Betrüger immer neue Gebühren oder brechen den Kontakt völlig ab. In manchen Fällen erweitern die Betrüger den Betrug durch gefälschte Anwaltskanzleien oder Kreditverträge.
Doch wie schützt man sich vor dieser Betrugsmasche? Prüfen Sie das Angebot und den Anbieter genau, bevor Sie investieren. Achten Sie auf folgende Hinweise:
Man sollte keine sensiblen Daten preisgeben - wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder zum Depot und niemals Zugriff auf den eigenen Rechner gewähren.
Über die Trading-Plattformen kann man sich vorab informieren, bevor man sich anmeldet oder Geld überweist. Dafür kann man beispielsweise die Unternehmensdatenbank der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)nutzen: https://www.bafin.de/DE/ PublikationenDaten/Datenbanken/Unterneh menssuche/unternehmenssuche _node.html
Finger weg, wenn ungewöhnlich hohe Gewinne mit wenig Einsatz versprochen werden.
Die Verlinkungen auf den scheinbar seriösen Nachrichtenseiten sollten überprüft werden. Verweisen alle auf die beworbene Plattform, ist es unwahrscheinlich, dass die Seite seriös ist.
Wenn die Investitionen ausschließlich in Kryptowährungen getätigt werden müssen, sollte das misstrauisch machen.
Wer einem Betrug aufgesessen ist, sollte bei der Polizei Anzeige erstatten.
Haben Sie den Verdacht von einem Betrug betroffen zu sein? Mit Hilfe dieser Fragen können Sie herausfinden, ob Ihr Anlagegeschäft eventuell eine Betrugsmasche ist:
Haben Sie anfangs 200-250 Euro investiert und damit rasante Gewinne erzielt?
Hat Ihr Anlageberater Sie ständig, teils aufdringlich, kontaktiert und zu höheren Investitionen ermutigt?
Haben Sie Ihrem angeblichen Berater Fernzugriff auf Ihren Rechner ermöglicht?
Sollen Sie Gebühren oder Steuern für die Auszahlung Ihres Geldes zahlen?
Ist der Berater unter der üblichen Nummer oder Kontaktadresse nicht mehr erreichbar?
Können Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantworten, sind Sie möglicherweise Opfer eines Betrugs geworden. Tätigen Sie keine weiteren Zahlungen und setzen Sie sich unmittelbar mit der Polizei und Ihrer Bank in Verbindung.
Sie können auch online eine Strafanzeige erstatten:https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/so-erkennen-sie-unserioese-onlinetradingplattformen-31474
https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-trier/unsere-dienststellen/kriminaldirektion-trier/cyber-trading-fraud
Diese Meldung wurde am 14.11.2024, 10:00 Uhr durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Mainz
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Mainz 335 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 13% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 41%. Unter den insgesamt 118 Tatverdächtigen befanden sich 85 Männer und 33 Frauen. 38% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 25 |
21 bis 25 | 21 |
25 bis 30 | 23 |
30 bis 40 | 25 |
40 bis 50 | 15 |
50 bis 60 | 5 |
über 60 | 4 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 396 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Mainz bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 40%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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