Diebstahl in Präsidialbereich aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Rheinpfalz.
Weihnachts- und Neujahrsmärkte in der Vorder- und Südpfalz - Die Polizei informiert
Präsidialbereich (ots) -
Weihnachts- und Adventsmärkte sind in der Vorweihnachtszeit einfach nicht wegzudenken. Wie jedes Jahr finden auch in diesem Jahr in der Vorder- und Südpfalz eine Vielzahl von Märkten statt. Bereits im November starten einige Märkte mit der Einstimmung auf das Weihnachtsfest. Andere sorgen auch nach dem Weihnachtsfest bis ins neue Jahr mit ihren Buden und Ständen für ein besinnliches Ambiente. Um möglichst allen Besuchern ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu ermöglichen, sind wir auch in diesem Jahr für Ihre Sicherheit im Einsatz. Hierfür zeigen wir auch auf den Festgeländen selbst Präsenz. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, sprechen Sie die Polizistinnen und Polizisten gerne an.
Damit der Besuch des Weihnachtsmarktes zu einem rundum schönen und unbeschwerten Erlebnis wird, möchten wir im Vorfeld einige Tipps und Verhaltenshinweise geben:
Besucherinnen und Besucher von Weihnachtsmärkten dürfen keine Messer mitführen. Durch die Neufassung des Waffengesetzes wurde das bereits zuvor bestehende Waffenverbot bei öffentlichen Veranstaltungen auf Messer aller Art erweitert. Das Verbot betrifft Messer jeglicher Art und Größe, auch sogenannte Alltagsmesser wie z.B. Taschenmesser oder Multitools mit integriertem Messer. Wer dennoch ein Messer mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Zur Durchsetzung dieses Waffen- und Messerverbots können Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte jederzeit anlasslos von der Polizei oder dem Ordnungsamt kontrolliert werden. Dabei können unter anderem Taschen und Rücksäcke in Augenschein genommen und Personen durchsucht werden. Ergänzend dazu können Veranstaltende im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Kontrollen oder Sicherheitsmaßnahmen durch private Sicherheitsdienste veranlassen.
Gerade, wenn die Märkte gut besucht sind und das Gedränge zwischen den Verkaufsständen groß ist, sind auch Taschendiebe selten weit. Durch geschickte Ablenkung und Fingerfertigkeit versuchen diese, Besuchern in einem unachtsamen Moment Brieftaschen, Handys oder andere Wertgegenstände zu entwenden. Oftmals werden die Geschädigten durch einen Täter abgelenkt, während ein zweiter versucht, die Gegenstände des Opfers zu klauen. Es geht für die Diebe aber auch einfacher: Wer mit seinem Geldbeutel in der Seitentasche der offenen Jacke oder in der hinteren Hosentasche herumläuft, lädt die Langfinger geradezu ein, Beute zu machen. Deshalb sollten Sie gerade in Menschenmengen auf keinen Fall nachlässig sein.
Folgende Tipps helfen dabei, den Langfingern die Diebestour zu vermasseln:
Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt und tragen Sie Ihre Hand oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseitezum Körper. Taschen sollten auch stets geschlossen sein.
Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder "indie Zange" genommen werden.
Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
Kontrollieren Sie in engen Zeitabständen, ob Ihre Wertgegenstände noch vorhanden sind.
Im Falle eines Diebstahls gilt es immer und schnellstmöglich diePolizei hinzuzuziehen. Ebenso sollten entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort gesperrtwerden.
Weitere Informationen gibt es auf dem Faltblatt "So schützen Sie sich von Taschendieben" mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Das Faltblatt ist kostenlos bei jeder (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann unter: http://s.rlp.de/SSl heruntergeladen werden.Weitere Informationen zum Schutz gegen Taschendiebstahl erhalten Sie bei www.polizei-beratung.de unter nachfolgendem Link: https://s.rlp.de/DPPfK
Natürlich bieten die zahlreichen Stände und das reichhaltige Angebot an weihnachtlichen Leckereien auch die ein oder andere Versuchung. Auch das kalte Wetter macht den Genuss eines alkoholhaltigen Heißgetränks reizvoll. Unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzen? Die meisten würden diese Frage mit "Nein" beantworten. Spätestens, wenn aber die Heimreise ansteht, wird der gute Vorsatz beiseitegeschoben. "Der eine oder die zwei Glühwein gehen schon..." - diese subjektive Selbsteinschätzung ist gefährlich und kann fatale Folgen für Sie und vor allem für andere Verkehrsteilnehmer haben.
Deshalb: Fahren Sie niemals alkoholisiert ein Fahrzeug!
Unsere Tipps stattdessen:
Planen Sie rechtzeitig ihre Heimfahrt.
Fahren Sie nach Alkoholgenuss mit dem Taxi oder benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel für den Heimweg!
Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist!
Im Übrigen gelten diese Tipps nicht nur für Autofahrende, sondern auch beim Radfahren oder wenn Sie einen E-Scooter benutzen. Deshalb sollten Sie, zu ihrem eigenen Wohl und zum Schutz Ihrer Mitmenschen, als Fahrerin oder Fahrer komplett auf Alkohol verzichten. Weitere Informationen für ein sicheres Fahren finden Sie unter https://s.rlp.de/dUx6m
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von über 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die komplette Vorder- und Südpfalz mit dem Rhein-Pfalz-Kreis, den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße sowie den kreisfreien Städten Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.
Wenn Sie einen Einblick in unsere Arbeit gewinnen wollen, schauen Sie sich gerne unter https://s.rlp.de/YwRYe unseren Film "Wir für die Pfalz" an oder werfen einen Blick in unsere bildgewaltige und informative Broschüre unter https://s.rlp.de/Hq6Al. Sie werden überrascht sein, was wir alles machen.
Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 13:07 Uhr durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Neckar-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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