Betrug in Köln aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Hauptzollamt Köln.
Kölner Zoll prüft im Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe / Kontrollstellen auf den umliegenden Autobahnen A1, A3 und A4 sowie der Bundesstraße 496
Köln (ots) -
Insgesamt 170 Personen des Spedition-, Transport- und Logistikgewerbes prüfte der Kölner Zoll am 12.11.2024 auf den Autobahnen A1, A3, A4 sowie der Bundesstraße 496.
Rund 80 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Köln waren an den Prüfungen beteiligt. Einsatzkräfte der Polizei sowie der Bundesnetzagentur beteiligten sich ebenfalls an der Maßnahme.
Überprüft wurden:
auf der A1: 40 Personen
auf der A3: 77 Personen
auf der A4: 12 Personen
auf der Bundesstraße 496: 41 Personen
"Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.", so Maja Ley, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Köln.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
In drei Fällen ergab sich bereits vor Ort der Verdacht, dass denBeschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (Rhein-Sieg-Kreis).
Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in drei Fällen Anhaltspunkte (zwei im Rhein-Erft-Kreis und einer im Rhein-Sieg-Kreis).
In einem Fall wurde ein illegaler Aufenthalt festgestellt (Rhein-Erft-Kreis).
In zwei Fällen wurden die erforderlichen Ausweisdokumente nicht mitgeführt (Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis).
Bei vier angetroffenen Personen besteht der Verdacht eines Verstoßes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (zwei im Rhein-Erft-Kreis und zwei im Rheinisch-Bergischer-Kreis).
In zwei Fällen besteht der Verdacht der Arbeitsaufnahme oder dieerforderliche Arbeitserlaubnis (Rheinisch-Bergischer-Kreis).
Zusatzinformation:
Üben Sie in bestimmten Wirtschaftsbranchen (z.B. Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe) eine Erwerbstätigkeit aus, sind Sie verpflichtet, während Ihrer Arbeit Ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de
Diese Meldung wurde am 13.11.2024, 12:07 Uhr durch das Hauptzollamt Köln übermittelt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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