Diebstahl in Kaarst aktuell: Was ist heute passiert? Die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.
Kripo sucht Zeugen nach versuchtem Wohnungseinbruch
Kaarst (ots) -
Ein Einfamilienhaus an der Rotdornstraße in Holzbüttgen wurde am Montagvormittag (11.11.), in der Zeit von 08:15 bis 10:30 Uhr, das Ziel von Einbrechern. Der oder die Täter hatten während der Abwesenheit der Bewohner erfolglos versucht, die Haustür aufzubrechen.
Hinweise auf die Unbekannten liegen der Polizei bislang nicht vor. Deshalb werden Zeugen, die zur fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben, gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Kriminalkommissariat 14 zu melden.
Die Polizei rät außerdem: Derzeit ist es draußen grau und nebelig und wird auch tagsüber nicht richtig hell. Dunkle Häuser und Wohnungen lassen Einbrecher deshalb leicht erkennen, dass ihre Bewohner nicht zu Hause sind. Eine Anwesenheitssimulation kann dabei helfen, Einbrüche zu verhindern. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/polizei-beraet-zum-einbruchsschutz-tipps-und-termine.
Diese Meldung wurde am 12.11.2024, 10:52 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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