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Polizei News für Hersfeld-Rotenburg, 11.11.2024: Einbruch in Bar - Ihre Polizei warnt vor Anrufen falscher Bankmitarbeiter

Cyberkriminalität in Hersfeld-Rotenburg aktuell: Was ist heute passiert? Das Polizeipräsidium Osthessen informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / weerapat1003

Einbruch in Bar - Ihre Polizei warnt vor Anrufen falscher Bankmitarbeiter

Hersfeld-Rotenburg (ots) -

Einbruch in Bar

Bad Hersfeld. Unbekannte hebelten am Freitag (08.11.), zwischen 0.30 Uhr und 11.40 Uhr, die Tür auf der Rückseite einer Bar in der Breitenstraße auf. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und stahlen Bargeld, mehrere Shishas und Tabakstangen im Wert eines hohen vierstelligen Eurobetrags. Außerdem zerstörten sie Teile des Mobiliars. Der entstandene Gesamtsachschaden wird auf rund 8.000 Euro geschätzt. Hinweise bitte an die Polizeistation Bad Hersfeld unter Telefon 06621/932-0, an jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.

Ihre Polizei warnt vor Anrufen falscher Bankmitarbeiter

Bad Hersfeld. Sie erhalten einen Telefonanruf, in dessen Verlauf sich Betrüger als vermeintliche Bankmitarbeiter ausgeben. Die Kriminellen versuchen unter verschiedensten Vorwänden - betrügerische Kontobewegungen festgestellt, Auslandsüberweisung erforderlich, Online-Transaktionen einrichten, etc. - an Ihre Bankdaten zu kommen. Mit den erworbenen Daten verursachen die falschen Bankmitarbeiter mitunter Kosten, die Sie tragen müssen. Hierbei handelt es sich nicht selten um beträchtliche Summen.

Ähnlich erging es am Freitag (08.11.), gegen 15.20 Uhr, einer Seniorin aus der Wehneberger Straße. Sie erhielt von Betrügern einen Telefonanruf mit der Rufnummernkennung ihrer Hausbank. Von dem falschen Bankarbeiter wurde ihr suggeriert, dass ihr Bankkonto gehackt wurde und sie nun neue Zugangsdaten erhalte. Sie erhielt eine E-Mail über die sie mehrere TAN bestätigte. Erst im Nachgang bemerkte die Frau, dass es zu unberechtigten Abbuchungen in Höhe von rund 10.000 Euro von ihrem Konto gekommen war.

In diesem Zusammenhang warnt Ihre Polizei:

Trickbetrug ist vielfältig.

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt oder als Bekannter/ Verwandter, Bankangestellter oder Polizeibeamter beziehungsweise Person der Justiz ausgibt, den Sie als solchen nicht erkennen.

  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.

  • Rufen Sie Ihre Verwandten unter der Ihnen bekannten Telefonnummer oder die Polizei unter der 110 an. ACHTUNG: Nutzen Sie hierzu nicht die Wahlwiederholungstaste sondern legen Sie bewusst auf und wählen Sie die Ihnen gängige Rufnummer Ihrer Bank/ der Polizei/ Ihrer Verwandten.

  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Ihnen unbekannte Personen.

Die Täter passen ihr Vorgehen an Ängste der potentiellen Opfer an, wodurch sie deren höchstpersönlichen Lebensbereich tangieren. Anhaltende Telefonate mit den Tätern während der Betrugshandlung verhindern den Kontakt mit nahestehenden Personen. Hierdurch wird der Betrugsirrtum aufrecht erhalten und Opfer sind bereit hohe Wertbeträge zu zahlen.Folgen, wie Rückzug aus der Gesellschaft und Schamgefühl bieten Trickbetrügern eine Plattform. Sprechen Sie offen über das Geschehene, jeder kann Opfer werden. Scheuen Sie sich nicht die Polizei beim Verdacht eines Betrugs zu informieren.Informationen zum Trickbetrug finden Sie auf der Internetseite www.senioren-sind-auf-zack.de

Kim Leubecher

Kontakt:

Polizeipräsidium OsthessenPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSeveringstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:Telefon: 0661 / 105-0

X: https://X.com/polizei_ohInstagram: https://instagram.com/polizei_ohFacebook: https://www.facebook.com/PolizeiOsthessen/Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCUGcNYNkgEozGyLACRu7KhwHomepage: https://ppoh.polizei.hessen.de/Startseite/

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 13:45 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Hersfeld-Rotenburg

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Hersfeld-Rotenburg

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Hersfeld-Rotenburg 104 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 12% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 68%. Unter den insgesamt 68 Tatverdächtigen befanden sich 46 Männer und 22 Frauen. 21% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 218
21 bis 255
25 bis 306
30 bis 4014
40 bis 5022
50 bis 608
über 605

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 111 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Hersfeld-Rotenburg bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 69%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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