Cyberkriminalität in Wiesbaden aktuell: Was ist heute passiert? Das Bundeskriminalamt informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.
20 Jahre Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum / Erfolgreiche Zusammenarbeit im Kampf gegen islamistischen Terrorismus / Wichtige Rolle bei der Verhinderung von Anschlägen
Wiesbaden (ots) -
Bund und Länder begehen heute in Berlin einen Festakt zum 20-jährigen Bestehen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen, und die Präsidenten der Bundes- und Landessicherheitsbehörden unterstreichen damit die herausgehobene Bedeutung dieser Kommunikations- und Kooperationsplattform für die Sicherheit in Deutschland.
Das GTAZ ist und bleibt eine zentrale Einrichtung für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und zur Verhinderung von islamistischen Anschlägen. Das ist hochaktuell: Die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus ist anhaltend hoch und hat sich seit dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 noch einmal verschärft. Seit dem Jahr 2004 konnten in Deutschland 24 islamistisch motivierte Terroranschläge verhindert werden. Das GTAZ spielte dabei oft eine wichtige Rolle.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum ist ein zentraler Pfeiler für unsere Sicherheit. Hier arbeiten 40 Behörden von Bund und Ländern eng zusammen, tauschen Informationen aus und koordinieren ihre Maßnahmen. Dieses eng abgestimmte Handeln ist entscheidend für den Schutz vor islamistischem Terrorismus. Das GTAZ ist auch für viele internationale Partner ein Vorbild. Denn wir zeigen, dass Terrorabwehr auch mit vielen unterschiedlichen Beteiligten effizient ist, wenn alle eng zusammenwirken. Dabei entwickeln wir uns permanent weiter, lernen dazu und verbessern Strukturen. Auch das hat das GTAZ immer wieder getan. Aktuell gilt weiterhin: Die Gefahr durch den islamistischen Terrorismus ist hoch. Wir haben die islamistische Szene deshalb weiter im Visier und setzen alle rechtsstaatlichen Instrumente ein, um unsere Bevölkerung zu schützen."
IMK-Vorsitzender Michael Stübgen: "20 Jahre GTAZ sind 20 Jahre enger und vertrauensvoller Arbeit zum Wohle und zum Schutz aller friedliebenden Menschen in unserem Land. Die Innenministerkonferenz gratuliert herzlich zum 20-jährigen Bestehen und dankt allen aktiven und ehemaligen Beamtinnen und Beamten für ihren Einsatz im GTAZ. In einer zunehmend komplexen und vernetzten Welt sind Bedrohungen wie Terrorismus und Cyberextremismus real. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland müssen daher mehr Befugnisse erhalten. Wir brauchen mehr und besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und weniger Datenschutz für Extremisten und Verbrecher aller Couleur. Wir müssen die gesetzlichen Fesseln sprengen, die unsere Sicherheitsbehörden seit Jahren in ihrer Arbeit behindern. Das wäre das größte Geschenk, das man dem GTAZ zum 20-jährigen Bestehen machen könnte."
Gegründet wurde das GTAZ am 28.10.2004 als eine Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 in den USA und die fortwährende Bedrohung durch den Islamistischen Terrorismus.
Die Idee des GTAZ war und ist es, alle relevanten Behörden zur Terrorabwehr in Deutschland regelmäßig zusammenzubringen: 16 Landesämter für Verfassungsschutz, 16 Landeskriminalämter für die Polizeien der Länder sowie die Bundessicherheitsbehörden Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, der Generalbundesanwalt und das Zollkriminalamt sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Das Ziel ist nach wie vor, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu verbessern, um alle Informationen über mögliche Gefährdungen zusammenzuführen, dadurch Bedrohungen früh zu erkennen und operative Maßnahmen besser abzustimmen. Dabei agieren die Behörden im Rahmen und auf Grundlage ihrer jeweiligen für die Behörde geltenden Befugnisse und Regelungen.
Das GTAZ hat sich in den letzten 20 Jahren als Koordinierungsstelle der islamistischen Terrorismusabwehr bewährt. Es diente als Vorbild für das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), das 2012 eingerichtet wurde und sich mit der Bekämpfung der übrigen Formen der politisch motivierten Kriminalität befasst. Heute treffen sich die Expertinnen und Experten der 40 Behörden im GTAZ in diversen Arbeitsgruppen. Rund 500 Sitzungen jährlich finden im GTAZ statt. Dabei geht es um einzelne Gefährdungssachverhalte ebenso wie um die Analyse des gesamten Personenpotentials in diesem Bereich, um transnationale Aspekte des islamistischen Terrorismus, um Deradikalisierung oder um statusrechtliche Begleitmaßnahmen. Das GTAZ ermöglicht so, den islamistischen Terrorismus im Ganzen, aber auch die Gefahr, die von einzelnen Personen und Sachverhalten ausgeht, zu betrachten.
Deutschland steht unverändert im Zielspektrum terroristischer Organisationen, allen voran des sog. Islamischen Staats (IS). Die jihadistisch motivierten Gewalttaten aus der jüngeren Vergangenheit sowie mehrere Festnahmen in den vergangenen Monaten unterstreichen dies.
In den letzten Jahren geht die Gefahr islamistisch motivierter Anschläge in Deutschland vorrangig von allein handelnden Personen sowie autonom agierenden Gruppen aus. Insbesondere der sogenannte IS verfolgt die Strategie, Personen über Propaganda und zum Teil über virtuelle Anbindung und Anleitung zu radikalisieren und zu terroristischen Gewalttaten zu mobilisieren sowie bei eventuellen Tatvorbereitungen zu unterstützen.
Der Konsum einschlägiger propagandistischer Inhalte im Internet spielt daher oft eine entscheidende Rolle bei der Radikalisierung von vor allem jüngeren Menschen. Die Terrororganisationen nutzen dafür Messengerdienste und stellen auf unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen und Plattformen Propaganda ein.
Der Austausch der deutschen Sicherheitsbehörden im GTAZ ist daher nach wie vor wichtig und notwendig, um dieser Bedrohungslage und auch neuen Herausforderungen entgegentreten zu können.
Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 11:00 Uhr durch das Bundeskriminalamt übermittelt.
Lesen Sie auch:
Marc Marshall auf Tour 2024/2025: Hier können Sie den Schlager-Star live erleben
Wanda auf Tour 2024/2025: Die Termine für ihre Live-Auftritte im Überblick
In Extremo auf Tour 2024/2025: Wann und wo ihre nächsten Auftritte stattfinden
Heizölpreise Stadt Wiesbaden aktuell: Alles zur Preisentwicklung und zum Ölverbrauch in Ihrer Nähe
Kinoprogramm Wiesbaden: Nicht verpassen! Das sind die Kino-Highlights am 11.11.2024
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Wiesbaden verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Wiesbaden
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Wiesbaden 369 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 59%. Unter den insgesamt 150 Tatverdächtigen befanden sich 93 Männer und 57 Frauen. 45% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 23 |
21 bis 25 | 23 |
25 bis 30 | 20 |
30 bis 40 | 42 |
40 bis 50 | 24 |
50 bis 60 | 13 |
über 60 | 5 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 431 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Wiesbaden bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 66%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.