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Blaulichtreport für Weil am Rhein, 11.11.2024: Festnahme wegen offenen Haftbefehlen und Einreiseverbot

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Festnahme wegen offenen Haftbefehlen und Einreiseverbot

Weil am Rhein (ots) -

Trotz Einreiseverbot und zwei offenen Haftbefehlen versuchte ein 24-Jähriger mit der grenzüberschreitenden Straßenbahn nach Deutschland einzureisen. Er wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den tunesischen Staatsangehörigen am Sonntagvormittag (10.11.24) in der aus der Schweiz kommenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen. Er konnte zur Kontrolle nur einen Schweizer Ausgangsschein, aber keine gültigen Reisedokumente vorlegen. Die Überprüfung des Mannes ergab ein aktives Einreiseverbot für Deutschland sowie zwei Vollstreckungshaftbefehle.Das Einreiseverbot gegen den 24-Jährigen bestand, da er im Juli 2024 in die Niederlande abgeschoben worden war. Die beiden Haftbefehle bestanden zur Vollstreckung von verhängten Geldstrafen jeweils wegen Diebstahl. Insgesamt war eine Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro durch den Gesuchten zu begleichen.Da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte wurde er vor Ort durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.Wegen dem Verstoß gegen das Einreiseverbot wurde ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.

Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 10:50 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Weil übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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