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Schuhsohlen-Abdruck verrät Tatverdächtigen nach Einbrüchen in Kleingärten
Dortmund (ots) -
Lfd. Nr.: 1006
Ein 46-jähriger Dortmunder bemerkte am Montagmorgen (11.11.2024) in der Kleingartenanlage am Rahmer Wald drei unbekannte Männer, die mit Taschenlampen das Umfeld ausleuchteten. Die von dem Laubenbesitzer verständigte Polizei stellte wenig später drei Laubeneinbrüche fest.
Der 46-Jährige hielt sich in seiner Laube auf, als die Männer um 4.20 Uhr sein Gartengrundstück betraten. Der Mann öffnete die Tür seiner Laube - die Unbekannten flüchteten. Die sofort informierte Polizei setzte einen Diensthund ein, der eine Spur aufnahm. Die Fährte führte während der Fahndung auf die Westhusener Straße, wo die Polizei einen 25-jährigen Dortmunder antraf.
Er führte zwei Mobiltelefone, ein Vorhängeschloss, eine EC-Karte und zwei Schlüsselbunde mit sich. Zur Herkunft der Gegenstände dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei an. Bereits jetzt steht fest, dass die EC-Karte aus einem der Laubeneinbrüche stammen muss.
Während der Spurensuche an den Tatorten fotografierte die Polizei auch Schuhabdrücke. Ein Vergleich mit dem Schuhprofil des 25-Jährigen erhärtete den Verdacht, dass er am Tatort war. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen deshalb fest.
Die Einsatzkräfte sicherten weitere Spuren und entdeckten auf einem Fluchtweg auch Arbeitshandschuhe. Die Kriminalpolizei ermittelt zur Identität der zwei noch unbekannten Tatverdächtigen.
Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen gegen den festgenommenen 25-Jährigen nicht vor. Er hat einen festen Wohnsitz in Dortmund und konnte nach Abschluss der ersten Ermittlungen die Wache verlassen. Bei den Ermittlungen gegen ihn geht es um besonders schweren Einbruch.
Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 11.11.2024, 09:17 Uhr durch die Polizei Dortmund übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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