Cyberkriminalität in Kaiserslautern aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Polizeipräsidium Westpfalz.
Falscher "Microsoft"-Mitarbeiter - Frau durchschaut Betrugsversuch
Kaiserslautern (ots) -
Plötzlich war der Bildschirm schwarz. So erging es auch einer Frau aus dem Stadtgebiet, als sie sich an ihrem Computer anmelden wollte.Wie die 68-Jährige der Polizei berichtete, rief sie daraufhin eine auf dem Monitor eingeblendete Telefonnummer an. Der Mann am anderen Ende der Leitung, der Deutsch mit ausländischem Akzent sprach, gab sich als angeblicher "Microsoft"-Mitarbeiter aus. Er wies die Frau an, Codes gekaufter Apple Pay Karten zu übermitteln. Danach würde ihr System wieder freigeschaltet werden.Die Seniorin erkannte den Betrugsversuch und wandte sich umgehend an die Polizei, bevor es zu einem finanziellen Schaden kam. Die Beamten haben jetzt die Ermittlungen aufgenommen.Die Ermittler warnen: Betrüger geben sich als "Microsoft"-Mitarbeiter aus und verschaffen sich Zugang zu einem PC, um den Zugriff für den eigentlichen Besitzer zu sperren. Die angeblichen Techniker behaupten, dass nur durch eine Zahlung der Betroffenen eine Freischaltung wieder möglich wäre. Die Polizei empfiehlt:
So schützen Sie sich:
- Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf.
- Geben Sie auf keinen Fall private Daten, zum Beispiel Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten heraus.
- Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner, beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.
Falls Sie bereits Opfer wurden:
- Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn herunter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.
- Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.
- Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
- Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Sie können den Betrugsversuch zusätzlich bei Microsoft melden: www.microsoft.com/de-DE/concern/scam |kfa
Kontaktdaten für Presseanfragen:
Polizeipräsidium WestpfalzPressestelle
Telefon: 0631 369-1080 oder -0 E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.dewww.polizei.rlp.de/westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 13:31 Uhr durch das Polizeipräsidium Westpfalz übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Kaiserslautern
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Kaiserslautern 201 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 5% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 57%. Unter den insgesamt 51 Tatverdächtigen befanden sich 30 Männer und 21 Frauen. 27% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 7 |
21 bis 25 | 8 |
25 bis 30 | 10 |
30 bis 40 | 14 |
40 bis 50 | 5 |
50 bis 60 | 6 |
über 60 | 1 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 171 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Kaiserslautern bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 63%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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