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Einbrecher erbeuten Winterjacken
Rahden (ots) -
(AB) Bei einem Einbruch in ein Herrenmodegeschäft an der Straße "Lange Straße" in Rahden haben Unbekannte in der Nacht zu Donnerstag mehrere Winterjacken erbeutet. Die Polizei sucht Zeugen.
Ersten Ermittlungserkenntnissen nach entfernten die Einbrecher den Deckel eines Gullischachtes in unmittelbarer Nähe des Ladengeschäftes. Damit warfen sie mutmaßlich die Glasscheiben der Automatiktür ein und gelangten so in die Räumlichkeiten.Hier entnahmen die Kriminellen mehrere hochpreisige Winterjacken im Wert von mehreren Tausend Euro und flüchteten anschließend im Schutze der Dunkelheit unerkannt in unbekannte Richtung.
In der Nacht zu Mittwoch kam es zu einer ähnlichen Tat. An der unweit entfernten Weher Straße versuchten Unbekannte ebenfalls mit einem Gegenstand die Glasscheibe eines Fahrradgeschäftes einzuwerfen.In derselben Nacht wurde der Polizei auch ein fehlender Gullideckel an der Lemförder Straße in Höhe der dortigen Aral-Tankstelle gemeldet, der kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe wieder aufgefunden wurde.
Bereits am Freitagmorgen, 1. November, rückten die Einsatzkräfte gegen 8.30 Uhr zu einem auf der Fahrbahn liegenden Schachtdeckel in der Professor-Langhorst-Straße aus.
Hinweise von Zeugen, die die Täter möglicherweise bemerkten oder verdächtige Beobachtungen schildern können, werden gebeten unter Telefon (0571) 8866-0 Kontakt zur Polizei aufzunehmen.
Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 12:45 Uhr durch die Polizei Minden-Lübbecke übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Minden-Lübbecke
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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