Cyberkriminalität in Osnabrück aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Polizeiinspektion Osnabrück.
Osnabrück: Vorsicht, Betrug! Wie Cybertrader mit falschen Anlageplattformen abkassieren
Osnabrück (ots) -
Immer wieder geraten Menschen auf der Suche nach schnellem Geld und dem Reiz von Kryptowährungen oder vermeintlich lukrativen Investitionen in die Fänge unseriöser Anbieter im Internet. Diese Masche wird als "Cybertrading Fraud" bezeichnet und führt in vielen Fällen dazu, dass Betroffene ihr gesamtes Erspartes verlieren. Zwei aktuelle Fälle veranlassen die Polizei Osnabrück nun erneut dazu, vor dieser Betrugsmasche zu warnen.
Allein in diesem Jahr haben über 100 Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück Anzeige wegen solcher Fälle erstattet - der Gesamtschaden beträgt über 4 Millionen Euro.
Die Täter nutzen eine Vielzahl von Kanälen, um ihre Opfer zu erreichen, darunter Internet- und Social-Media-Werbung, Anrufe von Callcentern oder Massenmails. Wahrscheinlich haben auch Sie bereits solche Angebote gesehen oder erhalten.
Die Vorgehensweise der Täter:
Die Betrüger, häufig aus dem Ausland operierend, nutzen die Unerfahrenheit ihrer Opfer aus. Mit verlockenden Anzeigen auf Websites und in sozialen Medien werben sie für Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und ähnliche Anlagen und versprechen hohe Renditen, die das Leben positiv verändern sollen. Diese Anzeigen enthalten oft vermeintliche Erfahrungsberichte anderer Anleger, die suggerieren, dass sie bereits beträchtliche Gewinne erzielt haben. Dabei setzen die Kriminellen eigens entwickelte, jedoch fiktive Plattformen für Online-Investments ein, um das Geld der Opfer zu erbeuten. Diese Plattformen sind professionell gestaltet und vermitteln zunächst den Anschein von Seriosität. Mit manipulierter Software steuern die Betrüger Aktien-Charts nach Belieben und zeigen den Opfern gefälschte Informationen an.
Trügerische Sicherheit:
Das investierte Geld wird jedoch nicht angelegt, sondern fließt direkt in kriminelle Netzwerke, die unabhängig voneinander operieren und Ermittlungen erheblich erschweren. Die Täter entwickeln ihre Methoden ständig weiter, um die Geldflüsse zu verschleiern. In manchen Fällen wird der Kontakt zu einem potenziellen Opfer zunächst über Plattformen wie Tinder, Badoo oder LinkedIn hergestellt. Eine Kontaktperson berichtet dabei von hohen Renditen bei geringem Risiko und vermittelt anschließend zu einem angeblichen "Kundenberater". Im weiteren Verlauf wird teilweise sogar Fernwartungssoftware installiert, die den Betrügern Zugang zum Computer und den Bankkonten des Opfers verschafft.
Checkliste für Ihre Sicherheit:
Beim Online-Trading besteht ein sehr hohes Verlustrisiko. Betrügerische Webseiten sind auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen. Daher sollten potentielle Anleger/-innen den Trading-Anbieter auf folgende Merkmale hin überprüfen:
- Informieren Sie sich über die Trading-Plattformen, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen. Oftmals wird schon vor Betrügerplattformen im Internet gewarnt
- Geben Sie keine sensiblen Daten preis.
- Bei Anlageformen, in denen Sie unkundig sind ist das Risiko für Betrug hoch. Lassen Sie sich seriös beraten! Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten oder fragen Sie einfach bei ihrer Hausbank nach deren Einschätzung.
- Seien Sie kritisch bei dem Versprechen hoher Gewinne.
- Unaufgeforderte Beratungsgespräche im Zusammenhang mit Anlagemöglichkeiten (Telefonwerbung, E-Mails) sind ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich verboten.
- Gewähren Sie niemandem mittels Fernwartungssoftware (beispielsweise AnyDesk oder Team Viewer) Zugriff auf Ihren Computer.
- Vorsicht vor Identitätsdiebstahl: Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente.
- Überweisen Sie keine Gelder an unbekannte ausländische Konten von Privatpersonen oder vermeintlichen Firmen mit Sitz im Ausland.
- Erstatten Sie unbedingt Anzeige, wenn Sie den Verdacht einer Straftat haben.
Diese Meldung wurde am 08.11.2024, 10:53 Uhr durch die Polizeiinspektion Osnabrück übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Osnabrück
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Osnabrück
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Osnabrück 317 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 7% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 40%. Unter den insgesamt 82 Tatverdächtigen befanden sich 55 Männer und 27 Frauen. 38% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 20 |
21 bis 25 | 11 |
25 bis 30 | 15 |
30 bis 40 | 17 |
40 bis 50 | 9 |
50 bis 60 | 9 |
über 60 | 1 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 257 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Osnabrück bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 27%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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