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Blaulichtreport für Brühl, 04.11.2024: 241104-1: Zeugensuche nach Wohnungseinbruch

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

241104-1: Zeugensuche nach Wohnungseinbruch

Brühl (ots) -

Unbekannte hebelten Terrassentür auf

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem oder mehreren unbekannten Tätern, die am Samstag (2. November) in ein Einfamilienhaus in Brühl-Schwadorf eingebrochen sind.

Hinweise zu den Tätern oder verdächtigen Feststellungen nehmen die zuständigen Ermittler des Kriminalkommissariats 13 unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Erkenntnissen sollen die Täter in der Zeit zwischen 16 und 20 Uhr in das Einfamilienhaus in der Nähe der Straße "Am Hornsgarten" eingebrochen sein. Hierzu sollen die Unbekannten die Terrassentür aufgehebelt haben. Anschließend durchwühlten sie die Schränke und entwendeten diverse Schmuckstücke.

Die Experten der Kriminalprävention der Polizei Rhein-Erft-Kreis bieten Interessierten Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig Beratungstermine zum Thema "Einbruchschutz" in den Ausstellungsräumen in Bergheim und Hürth an. Alle Informationen zum Beratungsangebot und den anstehenden Terminen finden Sie unter https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/termin/riegel-vor-beratungstermine. (hw)

Diese Meldung wurde am 04.11.2024, 11:54 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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