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Groß-Bieberau: Mehrere Wohnhäuser im Visier Krimineller / Wer kann Hinweise geben?
Groß-Bieberau (ots) -
Am Samstag (2.11.) gerieten nach derzeitigem Kenntnisstand drei Wohnhäuser in Groß-Bieberau in das Visier Krimineller.
Eine Goldmünze erbeuteten unbekannte Kriminelle bei einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Konrad-Adenauer-Straße, nachdem sie die Terrassentür aufgehebelt haben.
Zwischen 16.30 und 19.30 Uhr gelangten sie in ein Mehrfamilienhaus in der Freiherr-vom-Stein-Straße und durchwühlten im Anschluss mehrere Zimmer. Die ungebetenen Gäste erbeuteten Bargeld.
In der gleichen Straße versuchten sie nach aktuellen Erkenntnissen gegen 20.15 Uhr unter Anwendung von Gewalt in den Keller eines Einfamilienhauses zu gelangen. Dieser Versuch scheiterte, als die Alarmanlage los ging. Sofort suchten sie das Weite. Laut Zeugin sollen sie mit einem blauen Wagen geflüchtet sein.
Insgesamt werden die Schäden auf mehrere Hundert Euro geschätzt. Ob alle drei Fälle im Zusammenhang zueinanderstehen, muss noch geprüft werden.
Anwohner oder Zeugen, die im Laufe des Samstags verdächtige Beobachtungen in diesen Bereichen gemacht haben, werden gebeten, Kontakt mit den Ermittlerinnen und Ermittlern des Kommissariats 21/22 in Darmstadt unter der Rufnummer 06151/969-0 aufzunehmen.
Diese Meldung wurde am 04.11.2024, 11:03 Uhr durch das Polizeipräsidium Südhessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Darmstadt
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de