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Polizeiticker für Aalen, 31.10.2024: Polizeipräsidium Aalen: Hinweise zum Thema Einbruchschutz

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Polizeipräsidium Aalen: Hinweise zum Thema Einbruchschutz

Aalen (ots) -

Die Tage werden kürzer, die Nächte werden länger. Erfahrungsgemäß ist die "dunkle Jahreszeit" auch eine gute Jahreszeit für Einbrecher. Doch die gute Nachricht ist: Alle Bürger können einen wesentlichen Teil zum Einbruchschutz beitragen. Viele Täter haben es eilig und nutzen gerne die günstige Gelegenheit aus. Sie lassen allerdings häufig auch schnell von einem Objekt ab, wenn sie wegen einer guten Sicherung auf zähen Widerstand stoßen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise der Polizei:

  1. Halten Sie die Hauseingangstüre auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie immer, wer ins Haus will, bevor Sie die Tür öffnen.
  2. Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus, auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft. Sprechen Sie diese Personen gegebenenfalls an.
  3. Schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür immer zweimal ab und lassen Sie die Tür nicht nur "ins Schloss fallen". Auch Keller- und Speichertüren sollten immer verschlossen sein.
  4. Sichern Sie mögliche Schwachstellen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung (z.B. Eingangs-, Balkon- oder Terrassentüren, Fenster, Kellerzugänge) durch den Einbau von geprüfter Sicherungstechnik.
  5. Verstecken Sie Ihren Haus- und Wohnungseingangsschlüssel niemals außerhalb der Wohnung: Einbrecher kennen und finden jedes Versteck!
  6. Verschließen Sie Ihre Fenster und Balkontüren auch bei kurzer Abwesenheit. Einbrecher öffnen gekippte Fenster und Balkontüren besonders schnell.
  7. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung auch bei längerer Abwesenheit einen bewohnten Eindruck vermittelt. Lassen Sie zum Beispiel regelmäßig den Briefkasten leeren, bestellen Ihre Tageszeitung während Ihrer Abwesenheit ab und lassen Sie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher unregelmäßig betätigen.
  8. Verzichten Sie auf eine Mitteilung über Ihre Abwesenheit auf dem Anrufbeantworter oder in sozialen Netzwerken im Internet.
  9. Tauschen Sie mit Ihren Nachbarn wichtige Telefonnummern aus, unter denen Sie im Notfall erreichbar sind.
  10. Bieten Sie Senioren aus der Nachbarschaft an, bei Ihnen anzurufen, wenn Fremde in deren Wohnung wollen.
  11. Informieren Sie die Polizei, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Versuchen Sie niemals, Einbrecher festzuhalten.
  12. Lassen Sie fremde Personen nicht in Ihre Wohnung!

Um die Bürger über effektive Einbruchsprävention zu informieren, wird das Informationsfahrzeug der Polizei in der nächsten Woche an folgenden Terminen von 10 bis 17 Uhr im Ostalbkreis vor Ort sein:

Dienstag, 05.11.24, Bopfingen, vor der Schranne, Hauptstraße.Mittwoch, 06.11.24, Ellwangen, Spitalstraße, beim Rathaus.

Für Fragen rund um den Einbruchsschutz steht Ihnen die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Aalen zur Verfügung:

Polizeipräsidium Aalen

Kriminalpolizeiliche BeratungsstelleWaisenhausgasse 1-3

73525 Schwäbisch Gmünd

Tel.07171/7966503

Email: schwaebisch-gmuend.praevention.kbst@polizei.bwl.de

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen und Sicherheitstipps: https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/

Diese Meldung wurde am 31.10.2024, 13:00 Uhr durch das Polizeipräsidium Aalen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Ostalbkreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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