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Trickdieb überlistet Seniorin auf Klinikgelände
Mainz (ots) -
Ein bislang unbekannter Trickdieb hat am Montagvormittag auf dem Gelände der Mainzer Universitätsmedzin in der Langenbeckstraße mit einer bekannten Geldwechselmasche in mindestens einem Fall Bargeld erbeutet.
Gegen 10.20 Uhr war eine 77-Jährige auf dem Weg zu einem Behandlungstermin in der Klinik, als sie von besagtem Unbekannten nach Kleingeld gefragt wurde. Daraufhin bot die Frau ihm zwei Ein-Euro-Münzen an. Doch der Mann entgegnete, dass er unbedingt Kleingeld benötige, bestenfalls 20-Cent-Stücke. Woraufhin die 77-Jährige erneut das Münzfach ihres Portemonnaies öffnete, ihm aber erneut nicht weiterhelfen konnte. Beide gingen also getrennte Wege. Kurz darauf bemerkte die Frau, dass aus ihrer Geldbörse mehrere Scheine, insgesamt 90 Euro, entwendet wurden.
Der Trickdieb wird wie folgt beschrieben: 1,75 Meter, 30-40 Jahre alt, südländischer Phänotyp, kurze schwarze Haare, schwarzer Bart und braune Lederjacke.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-34150 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Diese Meldung wurde am 29.10.2024, 08:48 Uhr durch das Polizeipräsidium Mainz übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mainz
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de