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Polizeiticker für Ulm, 28.10.2024: (GP) Schlierbach/Albershausen - Wohnwagen gestohlen / In der Nacht auf Sonntag waren Diebe in Schlierbach und Albershausen unterwegs.

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

(GP) Schlierbach/Albershausen - Wohnwagen gestohlen / In der Nacht auf Sonntag waren Diebe in Schlierbach und Albershausen unterwegs.

Ulm (ots) -

In der Zeit zwischen Samstag, 16.30 Uhr und Sonntag, 11.45 Uhr waren die Täter in der Maybachstraße in Schlierbach unterwegs. Dort stahlen sie einen Knaus Wohnwagen vom Grundstück einer Firma. Die Unbekannten knackten das Schloss an der Deichsel und flüchteten anschließend mit dem Caravan in unbekannte Richtung. An dem weiß/grauen Wohnwagen war das Kennzeichen GP-ES 1910 angebracht.

Im ähnlichen Zeitraum kam es rund zwei Kilometer entfernt zu einem weiteren Diebstahl eines Wohnwagens. Der stand auf einem Privatgrundstück in der Max-Eyth-Straße in Albershausen. An dem mit Schloss gesicherten Fendt Caravan, Modell Bianco 515 war das Kennzeichen GP-KM 9961 angebracht.Die Polizei Uhingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter Tel. 07331/9327-0.

++++2099641 2099285

Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 28.10.2024, 10:56 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Alb-Donau-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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