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Blaulichtreport für Gütersloh, 23.10.2024: Polizei stellt zwei Einbrecher auf frischer Tat

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Polizei stellt zwei Einbrecher auf frischer Tat

Gütersloh (ots) -

Gütersloh (MK) - In der vergangenen Mittwochnacht (23.10., 02.10 Uhr) haben Polizeikräfte nach einer Alarmauslösung in einem Fahrradgeschäft an der Straße Am Anger zwei Einbrecher auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen.

Nachdem die eingesetzten Beamten das Geschäft auf dem Gelände eines Lebensmittelmarktes erreichten, flüchteten zwei Täter zunächst aus dem Fahrradgeschäft in Richtung Stadtring Sundern. Ein dritter Einbrecher (31) schaffte es nicht mehr aus dem Verkaufsraum und wurde von den Kräften noch am Eingang vorläufig festgenommen. Einer der zwei flüchtigen Täter (39) konnte in der Folge auf dem angrenzenden Parkplatz eines Freizeitbades von weiteren Polizeikräften vorläufig festgenommen werden. Der dritte bislang unbekannte Einbrecher konnte unentdeckt fliehen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Die drei Tatverdächtigen hatten sich zuvor gewaltsam Zutritt zu dem Fahrradgeschäft verschafft, indem die Eingangstür herausgebrochen wurde. Anschließend fingen die Männer an, den genutzten Transporter mit Fahrrädern aus dem Geschäft zu beladen.

Im Zuge erster Ermittlungen stellten Kriminalbeamte fest, dass es sich bei den Tätern um eingereiste litauische Staatsbürger handelt. Gegen die Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem stellten die Beamten den Lieferwagen und ein weiteres Fahrzeug, welches von den Männern genutzt wurde, sicher.

Die beiden 31- und 39-jährigen Festgenommenen wurden bereits am Mittwochmittag (23.10.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld einer Haftrichterin am Amtsgericht Bielefeld vorgeführt. Diese kam dem Antrag nach und verkündete die Untersuchungshaft für die beiden Männer.

Diese Meldung wurde am 23.10.2024, 15:15 Uhr durch die Polizei Gütersloh übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Gütersloh

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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