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Aktuelles zum Bahnverkehr in Krefeld: Einschränkungen auf der Linie RE 10 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr bei Krefeld eingeschränkt. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb | Boris_Roessler

Immer häufiger sorgen Personalmangel und Krankheit für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RE 10 bei Krefeld. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie RE 10 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.10.202404.30 Uhr
Ende:23.10.2024,01.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:22.10.202405.01 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 10 aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RE 10 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Kleve (22:24) - Krefeld Hbf (23:24) Krefeld Hbf (23:36) - Kleve (00:35) Ein Ersatzverkehr (SEV) mit zwei Bussen der Firma Verhuven Reisen ist eingerichtet. Den dazugehörigen Fahrplan finden Sie im Anhang."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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