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Blaulichtreport für Bonn, 22.10.2024: Bonn-Beuel: Zeuge beobachtet Einbruch in Bistro und wird von mutmaßlichem Täter mit Golfschläger bedroht - 36-Jähriger in Gewahrsam genommen

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

Bonn-Beuel: Zeuge beobachtet Einbruch in Bistro und wird von mutmaßlichem Täter mit Golfschläger bedroht - 36-Jähriger in Gewahrsam genommen

Bonn (ots) -

Ein Passant beobachtete das Geschehen und informierte über Notruf die Einsatzleitstelle der Bonner Polizei. Als der beobachtete Tatverdächtige das Bistro mit seiner Beute verließ, und sich der Zeuge näherte, bedrohte er diesen mit dem mitgeführten Golfschläger.

Der alkoholisierte Beschuldigte ging dann zu einer nahegelegenen Haltestelle und stieg in eine Stadtbahn in Fahrtrichtung Innenstadt. Der der Polizei auf den Gebieten der Eigentums- und Gewaltkriminalität bekannte Beschuldigte wurde durch ein Einsatzmittel der Bonner Polizei in der Bahn widerstandslos gestellt und in Gewahrsam genommen. Er verfügt nach den ersten Ermittlungen über keinen festen Wohnsitz.Der Golfschläger und die entwendeten Schnapsflaschen wurden sichergestellt.

Das zuständige KK 13 hat die weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Einbruchdiebstahls und der Bedrohung des Zeugen übernommen.

Diese Meldung wurde am 22.10.2024, 07:40 Uhr durch die Polizei Bonn übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Sieg-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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