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Blaulichtreport für Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Kleve, Kreis Wesel, 21.10.2024: Hauptzollamt Duisburg beteiligt sich an der bundesweiten Mindestlohn - Schwerpunktprüfung als Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Hauptzollamt Duisburg beteiligt sich an der bundesweiten Mindestlohn - Schwerpunktprüfung als Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union

Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Kleve, Kreis Wesel (ots) -

Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17.Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Auch das Hauptzollamt (HZA) Duisburg beteiligte sich an der bundesweiten Schwerpunktprüfung Mindestlohn. Rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner prüften in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Duisburg sowie in den Kreisen Kleve und Wesel Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Insgesamt befragten die Einsatzkräfte 185 Arbeitnehmer*innen u. a. in Nagelstudios, auf Baustellen und in Gastronomiebetrieben zu ihrer Beschäftigung.

Während der Prüfungen wurden die Einsatzkräfte des HZA Duisburg durch Mitarbeiter*innen anderer Verwaltungen unterstützt. Gleichzeitig begleiteten ein Vertreter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zwei Inspektorinnen der Allgemeinen Arbeitsinspektion Bulgariens die Schwerpunktprüfung.

Die bulgarischen Arbeitsinspektorinnen konnten sich direkt vor Ort ein Bild über die Prüfung der FKS machen. Auf einer Glasfaserbaustelle im Stadtgebiet Essen trafen die Einsatzkräfte vier bulgarische Arbeitnehmer an, die zu ihrer Beschäftigung befragt wurden. Bei einer Personenbefragung werden neben den persönlichen Daten auch die Angaben zu der Arbeitszeit und zum Verdienst erfasst. Laut Angabe der Arbeitnehmer würden sie für einen monatlichen Lohn von 750 Euro bzw. 1.000 Euro brutto arbeiten.

"Eine weitergehende Prüfung, auch durch die Einsichtnahme der Geschäftsunterlagen, ist hier unabdingbar", sagt Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des HZA Duisburg. "Möglicherweise können daraus umfangreiche Ermittlungsverfahren erwachsen. Beispielhaft sei hier die Durchsuchung von 23 Objekten in vier Bundesländern mit rund 250 Zöllnerinnen und Zöllnern am 16.05.2024 im Bereich des Glasfaserausbaus zu erwähnen."

In der Summe aller Prüfungen am 17.Oktober 2024 ergaben sich auf Grund der ersten Feststellungen folgende Beanstandungen:

  • Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eines Arbeitnehmers und
  • Sechs Ordnungswidrigkeiten u. a. wegen Nichtzahlung des
    gesetzlichen Mindestlohns, Nichtbeachtung der Sofortmeldepflicht.

Zudem schließen sich in 28 Fällen weitergehende Prüfungen an, die möglicherweise zu weiteren Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten führen.

Die bundesweiten Ergebnisse dieser Schwerpunktprüfung können der Pressemitteilung der Generalzolldirektion entnommen werden. Die Pressemitteilung ist abrufbar unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/120080/5890379

Diese Meldung wurde am 21.10.2024, 15:04 Uhr durch das Hauptzollamt Duisburg übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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