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Blaulichtreport für Aachen, 18.10.2024: Zoll stoppt Einfuhr eines Minibaggers Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen und Konformität

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Ermittlung wegen Sachbeschädigung. (Foto) Suche
Ermittlung wegen Sachbeschädigung. Bild: Adobe Stock / mhp

Zoll stoppt Einfuhr eines Minibaggers Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen und Konformität

Aachen (ots) -

Bereits im Juni dieses Jahres haben Beamtinnen und Beamte des Zollamts Düren die Einfuhr eines Minibaggers gestoppt. Nun wurde die Baumaschine unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Ein Mann aus dem Kreis Düren hatte den Bagger im Internet bei einem chinesischen Händler bestellt. Aufgrund fehlender Unterlagen und unvollständiger Maschinenkennzeichnung hatten die Zöllnerinnen und Zöllner Zweifel an der Produktsicherheit und schalteten die Bezirksregierung Köln als zuständige Marktüberwachungsbehörde ein, die die Zweifel der Zollbeschäftigten bestätigte.

Anstatt der vorgesehenen Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konnte der Heimwerker aus der Nähe von Düren lediglich eine Bestätigung der Konformität eines türkischen Dienstleisters vorlegen. Ebenso lag dem tonnenschweren Baugerät keine deutsche Betriebsanleitung bei und die Maschinenkennzeichnung war im Hinblick auf Tragfähigkeit und Schallleistungspegel unvollständig.

Der Mann, der bisher dachte, im Internet ein "Schnäppchen" gemacht zu haben, hatte nun die Wahl: Wiederausfuhr oder Zerstörung des Minibaggers. Er entschied sich für die zweite Möglichkeit. Der Bagger wurde somit kürzlich bei einem Verwertungshof unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet. Dem Heimwerker entstand ein Schaden in vierstelliger Höhe. Er war nicht nur sein Geld für den Bagger los, sondern musste auch die Kosten für den Transport, die Verwahrung bei einer Spedition und die Vernichtung tragen.

Zusatzinformation:

Zollkontrollen schützen die Verbraucher. Um bereits die Einfuhr unsicherer oder nicht konformer Produkte in die Europäische Union zu verhindern, arbeitet der Zoll eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen. Die Palette der überwachten Produkte reicht dabei von Spielzeug bis hin zur Großmaschine.

Die EU hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit und Konformität von Produkten sowie zur Kennzeichnung bestimmter Waren mit dem CE-Zeichen erlassen. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte erst gar nicht auf den Markt gelangen.Weitere Informationen dazu finden Sie auf zoll.de .

Diese Meldung wurde am 18.10.2024, 16:33 Uhr durch das Hauptzollamt Aachen übermittelt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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