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Polizei News für Heidekreis, 18.10.2024: Heidekreis: Sicher durch die dunkle Jahreszeit

Diebstahl in Heidekreis aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Polizeiinspektion Heidekreis.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

Heidekreis: Sicher durch die dunkle Jahreszeit

Heidekreis (ots) -

18.10.24 / Sicher durch die dunkle Jahreszeit

Heidekreis: Die dunkle Jahreszeit hat bereits Einzug gehalten. Dazu bergen Regen und Nebel zusätzliche Risiken im Straßenverkehr. Wer jetzt morgens und abends mit seinem Auto, Kraftrad, E-Scooter oder Fahrrad unterwegs ist, sollte nicht mehr ohne eingeschaltete Beleuchtung unterwegs sein.

Eine defekte oder falsch eingestellte Beleuchtung am Auto mindert nicht nur die eigene Sicht, sondern beeinflusst auch die Verkehrssicherheit. Noch bis zum 31. Oktober haben Autofahrer die Möglichkeit die Beleuchtungsanlagen ihrer Fahrzeuge im Rahmen der Aktion "Licht-Test 2024" kostenlos bei ausgewählten Kfz-Betrieben oder Prüfstellen überprüfen und bei Bedarf einstellen zu lassen.

Einen Überblick findet man unter: https://www.licht-test.de

Für Fahrräder und E-Scooter ist eine Beleuchtung übrigens Pflicht - nicht nur in den Wintermonaten. Es sollte daher auf eine vorhandene und funktionierende Beleuchtung geachtet werden, die bereits mit beginnender Dämmerung eingeschaltet wird.

"Das Risiko, unbeleuchtet in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt!", weiß Frank Rohleder, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Heidekreis. "Insbesondere wenn mit dem E-Scooter oder Fahrrad noch die falsche Straßenseite benutzt wird!"

Nicht vorhandene Beleuchtung am Fahrrad oder die Nichtbenutzung kann mit einem Verwarngeld bis zu 25 Euro geahndet werden. Die unbefugte Benutzung eines Gehweges oder der falschen Straßenseite kann ein Bußgeld bis zu 55 Euro nach sich ziehen. Geld, was man sinnvollerweise für die Verkehrstüchtigkeit seines Fahrrades investieren sollte.

Hier noch ein kleiner Reminder: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen nur auf Radverkehrswegen oder der Straße geführt werden. Durch ihre schmale Silhouette sind sie leicht zu übersehen. Hinzu kommt die relativ hohe Geschwindigkeit von 20 km/h. Daher sollten auch E-Scooter-Nutzende immer auf eine intakte Beleuchtung achten und diese einschalten.

Die Polizei im Heidekreis wird daher in den Wochen nach den Herbstferien ein Auge auf die Beleuchtungseinrichtungen aller Verkehrsteilnehmenden werfen und insbesondere in der dunklen Tageszeit deren Funktion und Nutzung überprüfen.

Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Überprüfen Sie stets die Beleuchtung an Ihrem Fahrzeug und sorgen Sie dafür, dass diese funktioniert! Schalten Sie diese spätestens bei Einbruch der Dämmerung ein!

  • Vornehmlich Eltern sollten auf die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung an den Fahrrädern ihrer Kinder achten und diese auch über den Sinn aufklären!

  • Tragen Sie helle, auffällige Oberbekleidung oder zusätzliche reflektierende Kleidungsstücke, z. B. einen Überwurf mit Reflektoren!

  • Überprüfen Sie die vorgeschriebenen Reflektoren an Ihrem Fahrrad/E-Scooter!

  • Tragen Sie einen Fahrradhelm! Auch in Helmen können bereits lichttechnische Einrichtung verbaut sein, welche die Sicherheit zusätzlich erhöhen kann.

  • Rechnen Sie damit, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht gesehen zu werden und fahren entsprechend vorausschauend!

  • Passen Sie als Fahrer/-in eines Kraftfahrzeuges ihre Fahrweise den Verkehrs-, Sicht- und Witterungsbedingungen an und nehmen Sie Rücksicht!

Diese Meldung wurde am 18.10.2024, 10:36 Uhr durch die Polizeiinspektion Heidekreis übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Lesen Sie hier auch mit welchen neuen Bußgeldern Raser und Verkehrssünder 2021 rechnen müssen. Außerdem erfahren Sie von uns interessante Details zur Diskussion um ein Tempolimit für weniger Unfalltote in Deutschland.
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