Ein Notarzteinsatz führt aktuell zu Verzögerungen im Bahnverkehr bei Köln. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Information heute und morgen veröffentlicht. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist. Auch im vorliegenden Fall betrifft die Nachricht nicht nur den VRR, denn die Millionenstadt Köln gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick
In der Kurzfassung heißt es: Notarzteinsatz auf der Strecke in Köln/Bonn Flughafen.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 17.10.2024 | 07.00 Uhr |
Ende: | 17.10.2024, | 11.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 17.10.2024 | 09.55 Uhr |
Notarzteinsatz auf der Strecke in Köln/Bonn Flughafen: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Ein Notarzteinsatz auf der Strecke in Köln/Bonn Flughafen beeinträchtigt den Zugverkehr. Zur Zeit sind keine Zugfahrten im betroffenen Streckenabschnitt möglich. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen und Teilausfällen. RB 27: Die Züge werden zwischen Köln Messe/Deutz und Troisdorf in beide Richtungen ohne Zwischenhalt umgeleitet. S 19: Die Züge werden zwischen Köln Trimbornstraße und Porz-Wahn in beide Richtungen ohne Zwischenhalt umgeleitet. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter
Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de