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Polizeimeldungen für Wilhelmshaven, 15.10.2024: Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit - Polizei und VKP geben Tipps zum Thema "Sicherheit rund ums Haus" Thema: Einbruchschutz mit Smart Home-Lösungen

Cyberkriminalität in Wilhelmshaven aktuell: Was ist heute passiert? Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit - Polizei und VKP geben Tipps zum Thema "Sicherheit rund ums Haus" Thema: Einbruchschutz mit Smart Home-Lösungen

Wilhelmshaven (ots) -

Wohnungseinbruch ist ein Phänomen, welches das Sicherheitsgefühl und das Wohlbefinden der Menschen nachhaltig beeinträchtigt. Den Betroffenen machen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Umso wichtiger ist es, dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Taten verhindert werden. Aus diesem Grund nimmt die Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland die Jahreszeit, in der das Einbruchrisiko erfahrungsgemäß steigt, erneut zum Anlass, um die Bürgerinnen und Bürger ab sofort umfangreich zu informieren. Diese Informationsoffensive erfolgt gemeinsam mit dem Verein zur Förderung kommunaler Prävention (VKP).

Zum Thema Einbruchschutz werden fortan Hinweise zur Sicherung des Hauses und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Heute zum Thema:

+++ Einbruchschutz mit Smart Home-Lösungen +++

"Immer mehr Menschen statten ihren Wohnraum mit so genannten Smart-Home-Systemen aus", weiß die Beauftragte für Kriminalpräventionder PI Wilhelmshaven/Friesland, Katja Reents. "Mit diesen Systemen werden Komponenten aus der Haustechnik, Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik miteinander vernetzt und (fern-)gesteuert, umauf diese Weise automatisierte Abläufe zu ermöglichen", so Reents weiter. Ganz bequem lassen sich dann die meisten Geräte im Smart Homeüber das Smartphone steuern: So kann zum Beispiel die Heizung von unterwegs aus angeschaltet werden, Fenster, Türen und Rollläden lassen sich automatisch öffnen bzw. schließen, oder eine Kamera warntSie, wenn sich jemand an der Eingangstür zu schaffen macht.Bevor Sie sich für ein Smart-Home-System entscheiden, sollten Sie sich jedoch Gedanken darübermachen, welche Funktionen das System übernehmen soll: Soll es für mehr Komfort und Energiemanagement eingesetzt werden oder als Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz?Seien Sie sich außerdem bewusst, dass jedes IT-gestützte System ein Sicherheitsrisiko birgt und daher bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, damit das System nicht von außen überwunden werden kann.

Smart-Home-Lösungen allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- bzw. Gefahrenwarnsystem dar. Ein Einsatzdieser Technik ist aus polizeilicher Sicht nur zur Anwesenheitssimulation zu empfehlen, das heißt, das System spielt einem äußeren Betrachter beispielsweise durch Rollladen- und Lichtsteuerung ein bewohntes Haus vor. Darüber hinaus kann es auch als reines Informationssystem ergänzend zu einem wirkungsvollen mechanischen Grundschutz eingesetzt werden. Wenn Sie in Ihrem Smart Home neben Komfort- und Energiemanagement auch Einbruchschutz erreichen wollen, empfiehlt Katja Reents allerdings eine Alarmanlage mit Smart-Home-Funktion.

+++ Smart-Home-System zur Anwesenheitssimulation bzw. als Informationssystem +++

  • Aktualisieren Sie die Software Ihrer Geräte, wenn Sicherheitsupdates verfügbar sind
  • Ändern Sie voreingestellte Standardpasswörter
  • Aktivieren Sie die Firewall Ihres Routers
  • Aktivieren Sie die Verschlüsselung der Kommunikation der IoT-Geräte(IoT: Internet of Things oder Internet der Dinge)
  • Verbinden Sie IoT-Geräte nur mit dem Internet, wenn ein Fernzugriffnotwendig ist
  • Nutzen Sie VPN für eine gesicherte Verbindung in Ihr Heimnetz
  • Richten Sie ein separates WLAN für IoT-Geräte ein
  • Bedenken Sie die Weitergabe und den Schutz persönlicher Daten
  • Verhindern Sie den physischen Zugriff auf Ihre Geräte durch DritteWeitere umfassende Informationen erhalten Sie auch beim Bundesamt fürSicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie auf der Themenseite"Internet der Dinge" des BSI.

+++ Kombination aus Alarmanlage und Smart Home +++

  • Störungsfreie Funktion beispielsweise auch bei Stromausfall, hoher Luftfeuchtigkeit und großen Temperaturunterschieden.
  • Falschalarmsicherheit: Bei häufigen Falschalarmen verliert die Anlage ihre "Glaubwürdigkeit". Dies hat letztendlich zur Folge, dass im Ernstfall keine Hilfe geleistet oder herbeigerufen wird, dies nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit geschieht und vermeidbarerÄrger sowie Kosten entstehen, da für unnötige Polizeieinsätze bei Falschalarmen Gebühren erhoben werden.
  • Sabotageschutz
  • Sofortige Alarmweiterleitung an eine ständig besetzte und damit erreichbare Notruf- und Serviceleitstelle, um entsprechende Maßnahmeneinzuleiten.
  • Über die Alarmanlagenzentrale bzw. Alarmanlagen-App können Steuerbefehle für Smart Home-Komponenten gegeben werden. Beispielsweise wird bei Scharfschaltung der Alarmanlage die Spannung des Herds abgeschaltet oder ein Ventil an der Hauptwasserleitung geschlossen. Im Alarmfall gehen definierte Beleuchtungen (Außenlicht)an.

+++ Empfehlungen der Polizei bei der Kombination einer Alarmanlage und Smart Home +++

  • Nutzen Sie ausschließlich zertifizierte Alarmanlagen nach DIN VDE 0833 Teil 1 und 3 (Einbruchmeldeanlage, die in Abhängigkeit Ihrer gewählten mechanischen Grundsicherung eine Einstufung in das K-EINBRUCH-Level B+ bzw. A+ ergeben) oder nach DIN VDE V 0826-1 (Gefahrenwarnanlage, Ausgabestand 2018 oder neuer. Diese entsprechen dem richtigen mechanischen Grundsatz dem K-EINBRUCH-Level B+) mit zertifizierter App.

  • Gewährleisten Sie, dass von den Smart-Home-Komponenten (z.B. der Heizungs- oder Lichtsteuerung) keine Steuerbefehle (z.B. Scharf- und Unscharfschaltung) an die Alarmanlage gegeben werden können (Rückwirkungsfreiheit).

  • Die Scharf- und Unscharfschaltung hat unter Berücksichtigung der Zwangsläufigkeit zu erfolgen.

Smart-Home-Anwendungen, die nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bieten keinen Einbruchschutz im Sinne der von der Polizei empfohlenen Sicherheitsstandards und Qualitätsansprüche. Wenn das Smart-Home nicht ausreichend abgesichert ist, kann es ein willkommenes Einfallstor für Hacker sein, um sensible Daten auszuspähen oder die Geräte für kriminelle Zwecke zu missbrauchen. Wer sich für ein solches System entscheidet, sollte also geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um sich vor Sabotage und Angriffen von außenzu schützen. Denn ungeschützte Systeme, ob mit oder ohne Zugang zum Internet, bergen Risiken. So können Täter durch unberechtigt erlangten Zugriff auf Videokameras und das Mitlesen von Daten, die online zwischen einem Endgerät des Verbrauchers (z.B. Kühlschrank) und der Steuerungszentrale ausgetauscht werden, Einblicke in die Privatsphäre der Bewohner nehmen.Neben Erkenntnissen über die Gewohnheiten und das Verhalten der Bewohner könnten Straftäter die An- oder Abwesenheit der Bewohner ausspähen und dies zur Vorbereitung einer Straftat - z.B. eines Einbruchs - nutzen.

Unzureichend gesicherte Technik kann darüber hinaus missbräuchlich zur Durchführung von Straftaten verwendet werden: Indem auf Ihre Smart-Home-Systeme Schadsoftware installiert wird, werden Ihre Geräteunbemerkt Teil eines Botnetzes, mit dem beliebige Angriffe auf Dritteausgeführt werden können.Katja Reents: "Wägen Sie daher bewusst ab, wann IT-Sicherheit wichtiger ist als Komfort und Funktionalität."

+++ Ansprechpartner in der PI Wilhelmshaven/Friesland +++

In Wilhelmshaven steht ihnen Katja Reents, Beauftragte für Kriminalprävention, unter der Rufnummer 04421 942-108 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Im Landkreis stehen weiterhin Anja Kienetz, Sachbearbeiterin Prävention beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 04461 7449-181 sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451 923-181 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Präventionsteam ist auch per E-Mail unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen.Der Verein zur Förderung kommunaler Prävention in Wilhelmshaven e.V. ist unter der Telefonnummer 04421-7780942 oder unter info@vkp-whv.de für Sie erreichbar.

Diese Meldung wurde am 15.10.2024, 13:35 Uhr durch die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland übermittelt.

Aktuelles aus der Region:

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Wilhelmshaven

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Wilhelmshaven

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Wilhelmshaven 103 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 10% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 67%. Unter den insgesamt 53 Tatverdächtigen befanden sich 37 Männer und 16 Frauen. 6% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 219
21 bis 2510
25 bis 3014
30 bis 404
40 bis 505
50 bis 608
über 603

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 106 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Wilhelmshaven bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 69%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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