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241015-5: Einbrecher an Haustür von Bewohnern überrascht
Rhein-Erft-Kreis (ots) -
Ermittler suchen Zeugen
Die Polizei fahndet nach zwei unbekannten Männern zwischen 25 bis 30 Jahren, die Montagnachmittag (14. Oktober) in Brühl versucht haben sollen, die Eingangstür eines Einfamilienhauses aufzuhebeln. Einer soll einen Dreitagebart und eine zierliche Figur haben, der andere habe eine kräftige Statur und einen eckigen Bart. Beide sollen etwa 175 Zentimeter groß sein und schwarze Kappen getragen haben.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Laut ersten Informationen sollen die beiden Unbekannten von den Bewohnern des Hauses an der Alten Bonnstraße an der Haustür überrascht worden sein. Die Täter entfernten sich über die Straße "Kreuzhof" in Richtung der Straße "Am Ringofen". Wenig später stellten die Geschädigten Hebelspuren an der Haustür fest.
Alarmierte Polizisten sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige. (rs)
Diese Meldung wurde am 15.10.2024, 13:36 Uhr durch die Polizei Rhein-Erft-Kreis übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Erft-Kreis
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de