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Polizeimeldungen für Hamburg, 10.10.2024: 241010-3. Eine Festnahme nach Callcenter-Betrug in Hamburg-Barmbek-Nord

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

241010-3. Eine Festnahme nach Callcenter-Betrug in Hamburg-Barmbek-Nord

Hamburg (ots) -

Tatzeitraum: 08.10.2024 bis 09.10.2024

Tatort: Hamburg-Barmbek-Nord, Langenfort

Nachdem eine Seniorin durch mindestens eine Person betrogen worden ist, konnten Ermittlerinnen und Ermittler des zuständigen Landeskriminalamtes für Trickbetrug- und Trickdiebstahl (LKA 43) einen 38-Jährigen vorläufig festnehmen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen erhielt die Seniorin bereits am Dienstag einen Telefonanruf eines vermeintlichen Kriminalbeamten, der sie aufforderte, mutmaßliches Falschgeld von ihrem Bankkonto abzuheben und dieses zur Sicherstellung einer weiteren Person zu übergeben. Die 82-jährige Geschädigte übergab anschließend Bargeld in Höhe eines geringen vierstelligen Betrages an eine ihr unbekannte Person.

Gestern meldete sich der angebliche Kriminalbeamte erneut und forderte nun eine höhere Summe mutmaßliches Falschgeld von der Seniorin. Noch während die Frau im Begriff war, das Geld bereitzustellen, wurde sie von einer Bekannten auf den möglichen Betrug aufmerksam gemacht und informierte umgehend die Polizei.

Beamtinnen und Beamte des Polizeikommissariats Winterhude (PK 33) übernahmen zunächst die ersten Maßnahmen, welche im Verlauf durch das LKA 43 weitergeführt wurden.

Zur vereinbarten Zeit der Geldübergabe konnten Zivilfahnderinnen und -fahnder des LKA 431 den Tatverdächtigen an der Wohnanschrift der Seniorin antreffen und vorläufig festnehmen.

Bei dem 38-Jährigen (Bosnien-Herzegowina) konnte Bargeld und Schmuck aufgefunden und sichergestellt werden. Die Durchsuchung seines Hotelzimmers führte zur Sicherstellung weiteren Bargeldes sowie Schmuck.

Der Mann wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, wo ein Richter antragsgemäß einen Haftbefehl erließ.

Die Ermittlungen dauern an.

Es wird insbesondere geprüft, ob der 38-Jährige für weitere gleichgelagerte Taten in Betracht kommt.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer immer dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.

  • Seien Sie auch misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte oder Bekannte wissen kann.

  • Lassen Sie sich auch bei einem angeblichen Notfall nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen schon lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.

  • Sprechen Sie nicht über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse und übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.

  • Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen.

  • Legen Sie beim geringsten Zweifel auf, rufen Sie die Polizei unter 110 oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.

  • Lassen Sie sich nicht mit vollem Namen im Telefonbuch eintragen, denn die Täter suchen gezielt nach altmodisch klingenden Vornamen.

  • Auch Verwandte, Freunde und Nachbarn können helfen, solche Taten zu verhindern: Sprechen Sie schon im Vorfeld über die Möglichkeit solcher Anrufe und wie man darauf reagieren sollte.

  • Große Geldbeträge oder Wertsachen sollten nicht zu Hause aufbewahrt werden.

Weitere Informationen sind auch unter diesem Link zu finden:https://www.polizei.hamburg/straftaten-zum-nachteil-aelterer-menschen

Poh.

Diese Meldung wurde am 10.10.2024, 16:28 Uhr durch die Polizei Hamburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Stormarn

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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