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Polizei News für Neumünster, 09.10.2024: 241009-2-pdnms Festnahme nach Tageswohnungseinbruch in Neumünster

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

241009-2-pdnms Festnahme nach Tageswohnungseinbruch in Neumünster

Neumünster (ots) -

Am 09.10.2024 gegen 07.50 Uhr konnten Beamte vom 1. Polizeirevier Neumünster einen Einbrecher in Neumünster festnehmen.

Am heutigen Morgen gegen 07.20 Uhr erhielt eine Wohnungsmieterin aus der Hans-Böckler-Alle eine Nachricht auf ihr Handy, danach konnte sie auf dem Handy erkennen, wie eine fremde Person in ihre Wohnung eingebrochen war und jetzt das Wohnzimmer durchwühlte. Dieser Einbruch wurde von einer Kamera in der Wohnung aufgenommen.

Beamte des 1. Polizeireviers Neumünster begaben sich umgehend zum Tatort. In dem Mehrfamilienhaus konnten die Beamten dann einen Mann im Treppenhaus antreffen. Nachdem die Geschädigte zuvor den Einbrecher gut beschreiben konnte, war der Mann gegenüber den Beamten auch sehr schnell einsichtig und gab die Tat zum Teil auch zu.

Der 40 jährige Einbrecher wurden dem 1. Polizeirevier Neumünster zugeführt, dort übernahm die Kriminalpolizei Neumünster die weiteren polizeilichen Maßnahmen.

Der Mann hatte bei seiner Festnahme noch diverses Stehlgut aus der Wohnung bei sich, dieses konnte anschließend an die Geschädigte wieder ausgehändigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

Diese Meldung wurde am 09.10.2024, 13:29 Uhr durch die Polizeidirektion Neumünster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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