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Bahninfos Düsseldorf: Defektes Stellwerk zwischen Düsseldorf Hbf und Düsseldorf-Gerresheim

Probleme im Stellwerk beeinträchtigen den Bahnverkehr im VRR. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Ausfälle in Stellwerken sind immer wieder eine Quelle für Verspätungen und Probleme im Bahnverkehr. So auch am 07.10.2024 und am 08.10.2024 im VRR. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Düsseldorf im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Defektes Stellwerk zwischen Düsseldorf Hbf und Düsseldorf-Gerresheim.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.10.202405.19 Uhr
Ende:08.10.2024,10.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:08.10.202407.38 Uhr

Defektes Stellwerk zwischen Düsseldorf Hbf und Düsseldorf-Gerresheim: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Ein defektes Stellwerk zwischen Düsseldorf Hbf und Düsseldorf-Gerresheim beeinträchtigt den Zugverkehr. Die Beeinträchtigung besteht weiterhin. Die Züge verkehren in dem Streckenabschnitt aber ohne Einschränkungen. In der Folge kommt es wahrscheinlich zu Verspätungen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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