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Bahninfos NRW aktuell: In den Herbstferien NRW kommt es bei den Zügen der Linie S 5 zu Fahrplanänderungen

Aktuelles zum Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen (NRW). Was wurde gemeldet? Sind es gute oder schlechte Nachrichten?Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Information veröffentlicht. Sie betrifft den Zeitraum vom 12.10.2024 bis zum 27.10.2024.
In der Kurzfassung heißt es: In den Herbstferien NRW kommt es bei den Zügen der Linie S 5 zu Fahrplanänderungen.
Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Dortmund im Überblick

TypDatumUhrzeit
Beginn:12.10.202403.00 Uhr
Ende:27.10.2024,11.59 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.10.202403.19 Uhr

In den Herbstferien NRW kommt es bei den Zügen der Linie S 5 zu Fahrplanänderungen: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"In den Herbstferien NRW kommt es bei den Zügen der Linie S 5 (Dortmund Hbf ? Witten Hbf) zu Fahrplanänderungen. Die Züge des Taktes Dortmund Hbf - Witten Hbf fallen aus. Die Züge mit der Relation Dortmund Hbf - Hagen Hbf verkehren weiterhin. Zwischen Witten Hbf und Hagen Hbf können Sie die Züge der Linie RE 4, RB 40 und RE 16 nutzen. Weitere Infos finden Sie im Anhang."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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