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Infos zum Bahnverkehr im VRR aktuell: Polizeieinsatz zwischen Kall und Euskirchen

Ein Polizeieinsatz beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Nicht an allen Unregelmäßigkeiten im Fahrplan sind die Bahnunternehmen schuld. Ursache für die Beeinträchtigungen im VRR-Fahrplan ist ein Polizeieinsatz. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Kurzfassung heißt es: Polizeieinsatz zwischen Kall und Euskirchen.

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.10.202403.54 Uhr
Ende:02.10.2024,05.54 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.10.202403.57 Uhr

Polizeieinsatz zwischen Kall und Euskirchen: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Ein Polizeieinsatz beeinträchtigt den Zugverkehr zwischen Kall und Euskirchen. Die Strecke ist gesperrt. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen und Teilausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges. Genaue Informationen zur Dauer der Beeinträchtigung liegen leider noch nicht vor."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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