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Polizeimeldungen für Neumünster, 02.10.2024: 241002-2-pdnms Zeugen nach Wohnungseinbrüchen in Neumünster gesucht

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Diebstahl für das Presseportal (Foto) Suche
Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

241002-2-pdnms Zeugen nach Wohnungseinbrüchen in Neumünster gesucht

Neumünster (ots) -

In der Nacht vom 28.09.24 auf den 29.09.24 kam es zu mehreren Wohnungseinbruchsdiebstählen in die Mehrfamilienhausanlage Wasbeker Straße 163 / 165 in Neumünster.

Der oder die Täter verschafften sich mittels Schlossziehens Zutritt zu 3 Wohnungen und durchsuchten die Räumlichkeiten nach Stehlgut.

Auch andere Haustüren in den Mehrfamilienhäusern wiesen Spuren auf, welche darauf schließen lassen, dass hier ebenfalls versucht wurde die Türen auf diese Weise zu öffnen. Dies gelang aber nicht und es blieb somit bei einem Versuch.

Bei den Einbrüchen wurden u. a. dreistellige Bargeldbeträge, eine Spielekonsole und Werkzeug erlangt.

Die Polizei Neumünster sucht nun nach Zeugen oder auch Hinweisgebern. Wer hat im Tatzeitraum im Nahbereich des Tatortes verdächtige Personen oder auch Fahrzeuge gesehen?

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Neumünster unter der Rufnummer 04321-9450.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

Diese Meldung wurde am 02.10.2024, 15:19 Uhr durch die Polizeidirektion Neumünster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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