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Bahninfos Köln: Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten

Bauarbeiten beeinträchtigen den Bahnverkehr bei Köln Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Egal of auf der Straße oder der Schiene, Bauarbeiten sind eine häufige Ursache für Verzögerungen. Aktuell wird bei Köln gebaut. Das sorgt am 02.10.2024 für Beeinträchtigungen. Das hat der VRR mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, beispielsweise in Köln, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten.

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.10.202407.17 Uhr
Ende:02.10.2024,11.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.10.202408.43 Uhr

Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten im Raum Neuss Hbf kommt es zu Beeinträchtigungen. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen und Teilausfällen. S 11: Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf zwischen Köln-Longerich und Dormagen Chempark kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges. Die Störung dauert bis Betriebsschluss an."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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