Erstellt von - Uhr

Bahninfos VRR aktuell: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Neuwied

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Wegen Personen im Gleis ist der Bahnverkehr im VRR beeinträchtigt. Das sorgt nicht nur für Frust bei den Fahrgästen, sondern ist auch lebensgefährlich. Dennoch muss der Bahnverkehr deshalb immer wieder unterbrochen oder gebremst werden, so auch aktuell wieder. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Neuwied.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.09.202405.13 Uhr
Ende:27.09.2024,07.28 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.09.202405.29 Uhr

Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Neuwied: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Unbefugte Personen auf der Strecke beeinträchtigen den Bahnverkehr im Raum Neuwied. Der Streckenabschnitt ist zur Zeit gesperrt. Die Züge halten am nächsten Bahnhof und warten zunächst. In der Folge kommt es zu Verspätungen und wahrscheinlich zu Teilausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor Abfahrt des Zuges. Genaue Informationen zur Dauer der Sperrung liegen leider noch nicht vor."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
NützlichesGesundheitTipps für ihr Wohlbefinden
AuslandUSAUSA-News
LokalesNordrhein-WestfalenNews aus NRW

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.