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Bahninfos Bonn: Eine Reparatur an einem Signal im Raum Bonn-Oberkassel beeinträchtigt den Zugverkehr

Eine Reparatur bei Bonn beeinträchtigt den Bahnverkehr. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Eine Reparatur bei Bonn beeinträchtigt den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Es kommt zu Einschränkungen am 27.09.2024. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Bonn im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Eine Reparatur an einem Signal im Raum Bonn-Oberkassel beeinträchtigt den Zugverkehr.

TypDatumUhrzeit
Beginn:27.09.202402.35 Uhr
Ende:27.09.2024,06.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:27.09.202405.54 Uhr

Eine Reparatur an einem Signal im Raum Bonn-Oberkassel beeinträchtigt den Zugverkehr: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Eine Reparatur an einem Signal im Raum Bonn-Oberkassel beeinträchtigt den Zugverkehr. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen und es kann zu Teilausfällen kommen. Bitte überprüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft. Bisher haben wir leider keine Informationen zur Dauer der Beeinträchtigung."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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