Erstellt von - Uhr

Blaulichtreport für Kleve - Wachtendonk - Kempen, 27.09.2024: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle auf der Autobahn 40

Verkehrskontrolle in Kleve - Wachtendonk - Kempen aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Bundespolizeidirektion Sankt.

Verkehrskontrolle für das Presseportal (Foto) Suche
Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle auf der Autobahn 40

Kleve - Wachtendonk - Kempen (ots) -

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt dieBundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allenlandseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur dieGrenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht dieBundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrundgrenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiertund zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen vongrenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck aufhohem Niveau gehalten werden.

Am 26.09.24 kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk auf dem Rastplatz Tomm Heide um 13:15 Uhr einen PKW. Beim Abgleich der Daten des 20 - jährigen Beifahrers mit den polizeilichen Fahndungsbeständen wurde bekannt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl gesucht wird. Zuvor hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen Strafbefehl wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Rumänen erlassen. Danach hat er eine Geldstrafe von 1740 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen zu verbüßen. Der Vater des jungen Mannes zahlte die Geldstrafe, so dass dieser weiterreisen konnte.Am gleichen Tag, um 13:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten an der gleichen Stelle einen PKW. Auch in diesem Fall ergab der Abgleich der Daten des Beifahrers mit den Fahndungsbeständen, dass ein offener Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis besteht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte Haftbefehl erlassen nachdem das Amtsgericht Frankfurt zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 5750 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt hatte. Da der 39 - jährige Albaner die Geldstrafe nicht zahlen konnte wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

Diese Meldung wurde am 27.09.2024, 09:24 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.