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Blaulichtreport für Mannheim, 26.09.2024: Mannheim: Aufdringliche Taschendiebin erbeutet vierstelligen Bargeldbetrag - Zeugenaufruf!

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Mannheim: Aufdringliche Taschendiebin erbeutet vierstelligen Bargeldbetrag - Zeugenaufruf!

Mannheim (ots) -

Am Mittwochmorgen gegen 10:30 Uhr bedrängte eine noch unbekannte Frau einen 59-jährigen Mann in der Mannheimer Innenstadt.Die beiden Personen trafen zunächst in einer Bäckerei im Quadrat H2 aufeinander, als die Unbekannte den Mann in ein Gespräch verwickeln wollte. Da der 59-Jährige an keiner Konversation interessiert war, verließ er die Bäckerei in Richtung Quadrat H1. Die Verdächtige folgte dem Mann und kam ihm mehrfach körperlich nahe. Als der 59-Jährige nochmals verdeutlichte, dass er dies nicht toleriere, entstand ein verbaler Konflikt zwischen den Personen in dessen Verlauf die Unbekannte schließlich flüchtete.Wenige Minuten später bemerkte der Mann, dass aus seiner Geldbörse ein Betrag von rund 1.500 Euro fehlte.Die flüchtige Verdächtige wird durch Zeugen wie folgt beschrieben:Etwa 35 Jahre alt, südländische Erscheinung, korpulente Körperstatur, circa 170 cm groß. Sie hatte eine auffallend große Brust und trug ihre schwarzen Haare zum Zopf gebunden. Bekleidet war die Frau mit einem weißen T-Shirt und einer schwarzen Jacke.Zeugenhinweise nimmt der Arbeitsbereich "unbare Zahlungsmittel" des Polizeireviers Mannheim-Oststadt, welcher auch auf Taschendiebstähle spezialisiert ist, unter der Tel.: 0621/174-3370 entgegen.

So schützen Sie sich vor Taschendieben:

  • Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/

Diese Meldung wurde am 26.09.2024, 10:01 Uhr durch das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Rhein-Neckar-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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