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Geruchsbelästigung im Kreis Rosenheim aktuell: Hier gibt es derzeit Einschränkungen für Stadt Wasserburg am Inn, Gemeinde Eiselfing

Für die Region Rosenheim (Stadt Wasserburg am Inn, Gemeinde Eiselfing) wurde eine Warnung wegen einer Geruchsbelästigung herausgegeben. Welche Vorsichtsmaßnahmen die Behörden vorschreiben und was genau geschehen ist, erfahren Sie hier auf news.de.

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Bleiben Sie sicher und gut informiert mit den Bevölkerungswarnungen von news.de. Bild: adobe Stock / eleonimages

Im Kreis Rosenheim warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung vor einer Geruchsbelästigung. Geruchsbelästigung ist nicht nur unangenehm, sondern kann in manchen Fällen auch gefährlich sein. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.

Geruchsbelästigung durch Schwefel-Wasserstoff - Stadt Wasserburg am Inn, Gemeinde Eiselfing: Details zur Warnung

Leitstellenbereich Rosenheim: Heute hat die Leitstelle um 13:28 Uhr eine Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Bayern, für Rosenheim.

"Das Landratsamt Rosenheim informiert: Aufgrund eines technischen Defekts in einem Industriebetrieb kam es zu einer Freisetzung von Schwefel-Wasserstoff in den Abwasserkanal. Daher kann es im Stadtgebiet Wasserburg sowie im Gemeindegebiet Eiselfing zu Geruchsbelästigungen kommen. Es besteht KEINE Gefahr für die Bevölkerung!"

Industrieemissionen, Abfallentsorgung oder Landwirtschaft sind einige der häufigsten Ursachen für Geruchsbelästigung. Es kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn es sich um unangenehme oder gesundheitsgefährdende Gerüche handelt. Neben einer Belästigung können Gerüche auch gesundheitliche Auswirkungen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel. In manchen Fällen können Gerüche auch ein Anzeichen für giftige oder gefährliche Substanzen in der Umgebung sein. Es ist daher wichtig, Geruchsbelästigung ernst zu nehmen.

Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.

So verhalten Sie sich bei einer Geruchsbelästigung richtig

  • Es besteht keine Gefahr.

Wir informieren Sie hier, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.

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