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Polizeiticker für Aalen, 24.09.2024: Ostalbkreis: Wohnungseinbruchsschutz mit dem Informationsfahrzeug der Polizei

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

Ostalbkreis: Wohnungseinbruchsschutz mit dem Informationsfahrzeug der Polizei

Aalen (ots) -

Die Fallzahlen Wohnungseinbruch sind nach den Corona Jahren im Jahr 2023 wieder ansteigend und diese Tendenz setzt sich im Jahr 2024 fort. Der Eingriff in die Intimsphäre hinterlässt bei den Betroffenen ein Gefühl der Unsicherheit im eigenen Haus. Dadurch leidet die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden.In extremen Fällen können Ängste und Schlafstörungen auftreten, bis hin zum Auszug aus den eigenen vier Wänden. Diese Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bedeutet eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität.

Ermutigend ist jedoch, dass in der Vergangenheit 40 Prozent der Einbrüche durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vereitelt werden konnten.

Zu Beginn der dunklen Jahreszeit wird das Informationsfahrzeug (IFZ) der Polizei in mehreren Städten und Gemeinden vor Ort sein und zum Thema Wohnungseinbruch und den entsprechenden Präventionsmaßnahmen informieren.Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Schwäbisch Gmünd präsentiert in diesem Fahrzeug verschiedene Möglichkeiten für den Einbruchschutz. Hierzu zählen sowohl mechanische als auch elektronische Sicherungsmaßnahmen.

Nachstehende Termine sind vorgesehen:

Montag, 14.10.24, in Waldstetten, Malzeviller Platz, Gmünder Straße 11

Mittwoch, 16.10.24, Schwäbisch Gmünd, Marktplatz vor dem Rathaus

Dienstag, 22.10.24, Abtsgmünd, Gewerbegebiet Osteren, vor dem REWE

Donnerstag, 24.10.24, Aalen, Marktplatz im Bereich Rathaus, KUBUS

Dienstag, 05.11.24, Bopfingen, vor der Schranne, Hauptstraße

Mittwoch, 06.11.24, Ellwangen, Spitalstraße, beim Rathaus

Die Veranstaltungen finden jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.

Diese Meldung wurde am 24.09.2024, 15:17 Uhr durch das Polizeipräsidium Aalen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Ostalbkreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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