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Polizeimeldungen für Köln, 23.09.2024: 240923-5-K Polizei warnt vor aktueller Betrugsmasche "Quishing" - Falsche Briefe von vermeintlichen Kreditinstituten im Umlauf

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240923-5-K Polizei warnt vor aktueller Betrugsmasche "Quishing" - Falsche Briefe von vermeintlichen Kreditinstituten im Umlauf

Köln (ots) -

Mit einer neuen Betrugsmasche "Quishing" versuchen Kriminelle, sensible Daten mittels QR-Code zu erbeuten. Hierfür verschicken sie falsche Briefe im Namen von bekannten Kreditinstituten, bei denen die Betroffenen die darin befindlichen QR-Codes scannen sollen. Sie werden auf echt aussehende, aber von Kriminellen erstellte Internetseiten weitergeleitet, wo sie ihre Zugangsdaten und Passwörter eingeben sollen. Sensible Daten gelangen so in die Hände von Kriminellen, mit denen sie Konten plündern.

Die Kriminalpolizei empfiehlt:

-Misstrauisch sein! QR-Code erst dann scannen, wenn Sie bei der Bank nachgefragt haben, ob dieses Schreiben echt ist. Seien Sie bei der Nutzung von QR-Codes genauso sorgfältig wie beim Umgang mit E- Mails von unbekannten Absendern mit unbekannten Anhängen.

-Nutzen Sie zum Schutz Ihrer eigenen Daten bei Passwörtern und auch beim Online-Banking immer eine Multi-Faktor-Authentifizierung (zum Beispiel: Freigabe des Auftrags durch SMS-Bestätigung). Selbst wenn Kriminelle durch Phishing Ihre Daten erhalten haben sollten - die SMS an ihr Handy erhalten sie nicht!

-Sollten Sie einen solchen Betrugsversuch bemerken oder bereits darauf reagiert haben, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Wenn Sie bereits Geld transferiert haben, kontaktieren Sie sofort das Kreditinstitut und lassen Sie Ihr Konto sperren. Nutzen Sie den Sperr-Notruf 116116.

Die Pressemeldung vom LKA NRW ist unter folgendem Link zu finden:https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/58451/5849812 (ja/de)

Diese Meldung wurde am 23.09.2024, 15:49 Uhr durch die Polizei Köln übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Köln

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Köln 1446 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 9% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 30%. Unter den insgesamt 375 Tatverdächtigen befanden sich 237 Männer und 138 Frauen. 47% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2172
21 bis 2543
25 bis 3062
30 bis 40103
40 bis 5049
50 bis 6028
über 6018

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 1363 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Köln bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 27%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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