Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr bei Düsseldorf eingeschränkt. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Personalmangel sorgt in Nordrhein-Westfalen immer wieder für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RE 1 bei Düsseldorf. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in NRW im Überblick
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 22.09.2024 | 06.55 Uhr |
Ende: | 22.09.2024, | 02.30 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 22.09.2024 | 07.01 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 1 (RRX) aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Im Wortlaut heißt es:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RE 1 (RRX) leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 1 (RRX), Hamm (Westf) Hbf (08:20) - Aachen Hbf (11:07) RE 1 (RRX), Aachen Hbf (11:51) - Hamm (Westf) Hbf (14:39) Als alternative Fahrmöglichkeit zwischen Aachen Hbf und Düsseldorf Hbf nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 4. Zwischen Düsseldorf Hbf und Hamm (Westf) Hbf nutzen Sie bitte alternativ die Züge der Linien RE 3 (über Gelsenkirchen Hbf), RE 6 (RRX) oder RE 11 (RRX). Um die Zwischenhalte zu erreichen, nutzen Sie bitte einen der Folgetakte der Linie RE 1 (RRX)."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de