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Polizei News für Homberg, 20.09.2024: Melsungen - Versuchter Einbruch in Kindertagesstätte

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Robert Kneschke

Melsungen - Versuchter Einbruch in Kindertagesstätte

Homberg (ots) -

Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 20.09.2024:

Melsungen

Versuchter Einbruch in Kindertagesstätte

Tatzeit: Mittwoch, 18.09.2024, 17:30 Uhr bis Donnerstag, 19.09.2024, 07:00 Uhr

Unbekannte Täter haben versucht in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in die Kindertagesstätte am Sälzerweg in Melsungen einzubrechen.

Die unbekannten Täter betraten unberechtigt das Grundstück der Kindertagesstätte und verschafften sich so Zutritt zum rückwärtigen Bereich der Kindertagesstätte. Hier versuchten die unbekannten Täter im Anschluss eine der beiden Balkontüren der Glasfront aufzuhebeln. Trotz mehrfacher Hebelversuche hielt die Tür den Angriff stand, sodass die unbekannten Täter schlussendlich von ihrem Vorhaben abließen und in unbekannte Richtung flüchteten.

Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird mit 250,- EUR angegeben.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Polizeistation Melsungen geführt.

Hinweise bitte unter der Telefonnummer 05661/7089-0.

Jens Breitenbach, PHK -Pressesprecher-

Diese Meldung wurde am 20.09.2024, 12:44 Uhr durch die Polizei Homberg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Schwalm-Eder-Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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