Erstellt von - Uhr

Polizei News für Homberg, 18.09.2024: Wabern / Melsungen - Öffentlichkeitsfahndung - Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarte

Cyberkriminalität in Homberg aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von der Polizei Homberg.

Cyberkriminalität für das Presseportal (Foto) Suche
Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Brian Jackson

Wabern / Melsungen - Öffentlichkeitsfahndung - Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarte

Homberg (ots) -

Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 18.09.2024:

Wabern / Melsungen

Öffentlichkeitsfahndung - Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarte

Tatzeit: Dienstag, 28.05.2024, 12:13 Uhr bis Dienstag, 28.05.2024, 12:15 Uhr

Unbekannte Täter entwendeten im Tatzeitraum Bargeld und eine EC-Karte aus einem Wohnhaus am Mühlenweg in Wabern.

Kurz danach wurde die zuvor entwendete EC-Karte durch einen unbekannten Täter im Rahmen von mehreren aufeinanderfolgenden und unbefugten Abhebungen an einem Geldautomaten in einer Bankfiliale in Melsungen eingesetzt. Der unbekannte Täter erbeutete so einen Geldbetrag in Höhe von 2500,- EUR.

Auf den Lichtbildern ist der unbekannte Täter während der Abhebevorgänge zu erkennen.

Wer Hinweise zu der abgebildeten Person oder zur Tat an sich geben kann, wird gebeten, diese an die Polizeistation in Fritzlar unter der Telefonnummer 05622/9966-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu richten.

Jens Breitenbach, PHK -Pressesprecher-

Diese Meldung wurde am 18.09.2024, 14:21 Uhr durch die Polizei Homberg übermittelt.

Lesen Sie auch:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Homberg verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwalm-Eder-Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Schwalm-Eder-Kreis

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Schwalm-Eder-Kreis 132 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 11% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 61%. Unter den insgesamt 81 Tatverdächtigen befanden sich 57 Männer und 24 Frauen. 32% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2111
21 bis 257
25 bis 3017
30 bis 4016
40 bis 5017
50 bis 607
über 606

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 131 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Schwalm-Eder-Kreis bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.